Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

    Immobiliardarlehensvermittler Erlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig

    • Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
    • entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wollen.

    Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, die entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind oder die für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentums an Grundstücken oder Gebäuden bestimmt sind.

    Die Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie auch, wenn Sie

    • entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln wollen oder
    • Dritte über Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen beraten wollen.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

    Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Landkreis oder die zuständige Stadt.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte - Ordnungsdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 5

    39517 Tangerhütte

    Behindertenparkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus, Parkscheinautomat
    Anzahl: 36
    Gebühren: ja

    Tangerhütte Bahnhof

    Regionalbahn: Stendal - Tangerhütte - Magdeburg


    Tangerhütte, Rathaus

    Bus: 920, 923, 924, 925

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.

    Stichwörter

    Fundbüro, Gewerbeamt, Ordnungsamt, Schiedsstelle

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2007 (von: Jacqueline Strozyk)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Feldmann, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Prüfung zur Erteilung der Erlaubnis, als Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
    • einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
    • ggf. eine Auskunft des Insolvenzgerichtes zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse
    • einen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
    • einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde
    • bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften: einen Handelsregisterauszug

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gewerblich tätig zu werden, wird Ihnen erteilt, wenn Sie:

    • zuverlässig sind,
    • in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
    • eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können,
    • eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben oder diese erforderliche Sachkunde durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 34i Gewerbeordnung (GewO), §§ 1 - 5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)

    Verfahrensablauf

    1. Antrag auf Erlaubnis

    Um als Immobiliardarlehensberater zu arbeiten, müssen Sie unter Vorlage der notwendigen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Dies ist je nach Bundesland die Gewerbebehörde oder die Industrie- und Handelskammer. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis  selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.
     

    2. Bescheid über die Erlaubnis

    Die Erlaubnis wird Ihnen in der Form eines Erlaubnisbescheids erteilt.
     

    3. Eintrag der Erlaubnis

    Nach Aufnahme der Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler müssen Sie unverzüglich einen Antrag auf Eintragung in das Register nach § 11a Absatz 1 Gewerbeordnung stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Registrierung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie als Immobiliardarlehensvermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater registriert werden wollen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMWi, VIIB3

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 23.05.2022 (von: system)

    Stichwörter

    Gewerbe, Finanzierungshilfen, Immobilien, Erlaubnispflichtige Gewerbe, Zulassung, Darlehen, Kredit, Grundstück, Vermittler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)