Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung beantragen
Beschreibung
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
Zuständigkeit
Landkreis
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte - Ordnungsdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus, Parkscheinautomat
Anzahl: 36 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Tangerhütte, Rathaus
Linie:- Bus: 920, 923, 924, 925
- Haltestelle: Tangerhütte Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stendal - Tangerhütte - Magdeburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Teamkoordination Ordnungsdienste)
Mitarbeiter/in (Allgemeine Gefahrenabwehr)
Mitarbeiter/in (Außendienst Ordnungsangelegenheiten)
Fax: 03935 9317-15
E-Mail: ordnungsamt@tangerhuette.de
Mitarbeiter/in (Allgemeine Gefahrenabwehr, Brand- und Katastrophenschutz, Wahlen)
Mitarbeiter/in (Brand- und Katastrophenschutz)
Mitarbeiter/in (Brand- und Katastrophenschutz, Wahlen)
Internet
Stichwörter
Fundbüro, Gewerbeamt, Ordnungsamt, Schiedsstelle
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Pfandleiher, Pfandrecht, Pfandkredit, Pfandgläubiger, Pfandschein, Fristverlängerung