Gewerbelegitimationskarte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Markt
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Marktplatz
Bus: Marktplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Freitag 9:00-11:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerservice@stadt-luetzen.de
Telefon Festnetz: +49 34444 315-933
Weitere Informationen
Hilfsbedürftige Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen klingeln bitte am Briefkasten neben dem Haupteingang.
Stichwörter
Einwohnermeldewesen, Standesamt, Gewerbe, Friedhofswesen
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe