Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schulwall 1

    29410 Salzwedel

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 9:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 9:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3901 65-334

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-319

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-320

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-328

    E-Mail: ordnungsamt@salzwedel.de

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English