Alleinerbschein Erteilung gegenständlich beschränkter Erbschein

    Alleinerbschein gegenständlich beschränkt beantragen

    Wenn Sie Alleinerbin oder Alleinerbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Diesen können Sie auf den Nachlass in Deutschland beschränken lassen, wenn sich Nachlassgegenstände sowohl im Inland als auch im Ausland befinden.

    Beschreibung

    Ein Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Person Sie im Testament oder aufgrund eines Erbvertrages als Allein- oder Universalerbe bestimmt hat. Oder wenn Sie im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge als alleiniger Erbe die Rechtsnachfolge antreten, weil alle anderen Miterben das Erbe ausgeschlagen haben.

    Einen gegenständlich beschränkten Erbschein können Sie ebenfalls beim Nachlassgericht beantragen. Wenn es im Ausland einen Nachlass in Form von Gegenständen gibt, beschränkt dieser Erbschein sich auf den in Deutschland befindlichen Nachlass.  

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Gardelegen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 13 52

    39633 Gardelegen

    Postfachadresse

    Postfach 13 53

    39633 Gardelegen

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße (Gardelegen) 29

    39638 Gardelegen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Gardelegen
      Linie:
      • Bus: Magdeburg-Gardelegen, Salzwedel-Gardelegen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03907 7000

    Fax: 03907 710145

    E-Mail: ag-ga@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Sterbeurkunde der verstorbenen Person, also der Erblasserin oder des Erblassers
    • Gegebenenfalls Unterlagen zur Dokumentation der Stellung als gesetzliche Erbin oder gesetzlicher Erbe, zum Beispiel
      • Familienstammbuch
      • Geburtsurkunden,
      • Heiratsurkunde
    • Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt
    • Nachweise, warum bestimmte Personen, die eigentlich (Mit-)Erben wären, keine Erben sind, zum Beispiel:
      • Sterbeurkunden
      • Erbausschlagungserklärungen 
      • Erbverzichtserklärungen
    • Gegebenenfalls Vorlage beziehungsweise Angaben zu Testamenten oder Erbverträgen
    • bei Eheleuten: Nachweis des Güterstands
    • bei eingetragenen Lebenspartnerschaften: Nachweis des Vermögensstands
    • Darlegung oder Nachweis, dass sich Nachlassgegenstände im Ausland befinden

    Formulare

    Formulare: 
    Onlineverfahren möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig: 

    • bei Antragstellung: nein
    • bei eidesstattlicher Erklärung: ja

    Voraussetzungen

    • Sie sind Alleinerbe
    • Sie treten ein Erbe an, das Gegenstände im In- und Ausland umfasst. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde
    • Antrag auf Einziehung des Erbscheins

    Verfahrensablauf

    Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:

    • Stellen Sie dort formlos einen Antrag auf Ausstellung eines Alleinerbscheins und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen an.
    • Alternativ können Sie den Antrag
      • über eine bevollmächtigte Person stellen, etwa eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, oder
      • bei Gericht zu Protokoll erklären.
    • Geben Sie persönlich vor dem Amtsgericht beziehungsweise vor einer Notarin oder vor einem Notar eine Versicherung an Eides statt ab. Damit versichern Sie, dass Ihnen nichts bekannt ist, was der Richtigkeit Ihrer Angaben im Erbscheinsantrag entgegensteht.
      • Dies ist nicht erforderlich, wenn das Amtsgericht darauf verzichtet.
      • Beurkundet eine Notarin oder ein Notar die Versicherung an Eides statt, kann diese Person gleichzeitig den Erbscheinsantrag beurkunden.
    • Das Amtsgericht prüft Ihre Berechtigung und stellt den Erbschein aus.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Kosten

    • Die Höhe der Gebühren hängt vom Wert des Nachlasses in Deutschland nach Abzug der Schulden der Erblasserin oder des Erblassers ab.
    • Die Ausstellung eines Alleinerbscheins durch das Nachlassgericht kostet zum Beispiel 
      • bei einem Nachlasswert von EUR 30.000 EUR 125,00,
      • bei einem Nachlasswert von EUR 100.000 EUR 273,00 und
      • bei einem Nachlasswert von EUR 500.000 EUR 935,00.
    • Zusätzlich müssen Sie Gebühren in derselben Höhe für die Beurkundung einer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht beziehungsweise bei einer Notarin oder bei einem Notar zahlen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Schreibauslagen und die Umsatzsteuer.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz am 15.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Erbschein beantragen, Nachlass, Nachlassgegenstände, Erbe, Erbvertrag, Erbschein, Nachlass im Ausland, Alleinerbe, Alleinerbschein beantragen, allein erben, Universalerbe, Erbrecht, Nachlass teilweise im Ausland, Erbschaft, Erbe annehmen, Testament, Nachfolge feststellen, Alleinerbschein, Erblasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English