Alleinerbschein Erteilung gesetzliche Erbfolge

    Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen

    Wenn Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe sind, können Sie zum Nachweis Ihrer Erbenstellung einen Alleinerbschein beim Nachlassgericht beantragen.

    Beschreibung

    Hat die verstorbene Person kein Testament hinterlassen und keinen Erbvertrag geschlossen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie benötigen in vielen Fällen einen Nachweis über Ihr Erbrecht. 

    Der Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Mit diesem erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf ein Bankkonto der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen.  

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Eisleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 40

    06295 Eisleben

    Parkplatz: null
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Schwimmhalle

    Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 12 08

    06290 Eisleben

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03475 6576

    Fax: 03475 696689

    E-Mail: ag-eil@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/ageildsgvo.)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 28.12.2022 (von: Vormbrocke, Heinz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers
    • Unterlagen zur Dokumentation der Stellung als gesetzliche Erbin oder gesetzlicher Erbe, zum Beispiel:
      • Familienstammbuch
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
    • Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt
    • Nachweise, warum bestimmte Personen, die eigentlich (Mit-)Erben wären, keine Erben sind, zum Beispiel:
      • Sterbeurkunden
      • Erbausschlagungserklärungen 
      • Erbverzichtserklärungen
    • gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge oder zumindest Angaben dazu, zum Beispiel bei besonderer amtlicher Verwahrung
    • bei Eheleuten: Nachweis des Güterstands
    • bei eingetragenen Lebenspartnerschaften: Nachweis des Vermögensstands

    Formulare

    Formulare: 
    Onlineverfahren möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig: 

    • bei Antragstellung: nein
    • bei eidesstattlicher Erklärung: ja  

    Voraussetzungen

    Nur als Alleinerbe können Sie einen Alleinerbschein beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde
    • Antrag auf Einziehung des Erbscheins

    Verfahrensablauf

    Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:

    • Stellen Sie dort formlos einen Antrag auf Ausstellung eines Alleinerbscheins und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen an.
    • Alternativ können Sie den Antrag über eine bevollmächtigte Person stellen, etwa eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, oder bei Gericht zu Protokoll erklären.
    • Geben Sie persönlich vor dem Amtsgericht beziehungsweise vor einer Notarin oder vor einem Notar eine Versicherung an Eides statt ab. Damit versichern Sie, dass Ihnen nichts bekannt ist, was der Richtigkeit Ihrer Angaben im Erbscheinsantrag entgegensteht.
      • Dies ist nicht erforderlich, wenn das Amtsgericht darauf verzichtet.
      • Beurkundet eine Notarin oder ein Notar die Versicherung an Eides statt, kann diese Person gleichzeitig den Erbscheinsantrag beurkunden.
    • Das Amtsgericht prüft Ihre Berechtigung und stellt den Erbschein aus.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Kosten

    • Die Höhe der Gebühren hängt vom Nachlasswert nach Abzug der Schulden der Erblasserin oder des Erblassers ab.
    • Die Ausstellung eines Alleinerbscheins durch das Nachlassgericht kostet zum Beispiel 
      • bei einem Nachlasswert von EUR 30.000 EUR 125,00,
      • bei einem Nachlasswert von EUR 100.000 EUR 273,00 und
      • bei einem Nachlasswert von EUR 500.000 EUR 935,00.
    • Zusätzlich müssen Sie Gebühren in derselben Höhe für die Beurkundung einer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht beziehungsweise bei einer Notarin oder bei einem Notar zahlen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Schreibauslagen und die Umsatzsteuer.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 15.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 18.04.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Nachfolge feststellen, Erbschein, Alleinerbschein, Erbe annehmen, Erblasser, Erbschaft, Alleinerbe, Erbschein beantragen, Erbe, Alleinerbschein beantragen, Nachlass, Erbrecht, allein erben, Universalerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)