Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung

    Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.

    Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.

    Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.

    Zuständigkeit

    Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    BürgerBüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 32

    39124 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Straßenbahn:
    Linie: 1, 8, 9 und 10
    Haltestelle: Kastanienstrasse

    Linienbus:
    Linie: 52 und 71
    Haltestelle: Kastanienstrasse

    Linie: 69
    Haltestelle: Grünstrasse

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BürgerBüro West

    Adresse

    Hausanschrift

    Bruno-Beye-Ring 50

    39130 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Straßenbahn:
    Linie: 4 und 5
    Haltestelle: Sternbogen/Bürgerbüro

    Linienbus:
    Linie: 72
    Haltestelle: Am Stern bzw. Grenzweg

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BürgerBüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Leiterstrasse 2a - Der Eingang befindet sich in der Fußgängerzone.

    39104 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Straßenbahn:

    Linie 2,5,9 und 10
    Haltestelle Leiterstr.

    Linie: 6 und 8
    Haltestelle: Verkehrsbetriebe

    Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BürgerBüro Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Salbker Chaussee 67

    39118 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Straßenbahn:
    Linie: 9
    Haltestelle: Bördepark Ost

    Linienbus:
    Linie: 54
    Haltestelle: Bördepark Ost

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage

    1. der Übereinstimmungsbescheinigung,

    2. der Datenbestätigung oder

    3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

    4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.

    Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.

    Fristen

    vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Kfz-Brief, Bescheinigung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Verkehr, Fahrzeug, Zulassung, KFZ Brief

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English