Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Zuständigkeit
Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - KFZ-Zulassung
Beschreibung
Sind Sie innerhalb des Landkreises umgezogen, haben Sie Ihren Namen geändert oder müssen Sie eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug in die Zulassungspapiere eintragen lassen, dann können Sie dies jetzt auch auf dem Postweg erledigen. Den Antrag mit Erläuterungen dazu finden Sie hier: Antrag
Auch die Außerbetriebsetzung ist mit dem gleichen Antrag auf dem Postweg möglich. Beachten Sie aber hierbei, dass Sie uns die Kennzeichen mit zusenden müssen und das Sie die entstempelten Kennzeichen nicht wieder zurück bekommen.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr 13:00-15:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Mittwoch 8:30-12:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024
Stichwörter
Bescheinigung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Verkehr, Fahrzeug, Zulassung