Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen

    Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.

    Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.

    Zuständigkeit

    Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Team Kfz - Zulassungsbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2211463

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: zulassungsbehoerde@halle.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

    Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Hinweise für Halle (Saale): Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    Fristen

    vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Verkehr, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Zulassung, Bescheinigung, Fahrzeug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de