Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

    Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen

    Sie haben als deutsche Person im Ausland geheiratet, haben keinen Inlandswohnsitz und möchten die Eheschließung im Eheregister in Deutschland beurkunden lassen? 

    Beschreibung

    Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt grundsätzlich die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. Es besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber diese hat natürlich Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.

    Hinweise für Halle (Saale): Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    Registrierung einer Ehe eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag. Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Standesamt 1 in Berlin.

    Hinweise für Halle (Saale): Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    Zuständig ist das Standesamt der Stadt Halle (Saale), wenn die antragsberechtigte Person in Halle (Saale) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte. 

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal 

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle

    Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung 

    Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.

    Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.

    Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals

    Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:

    Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen 

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2214581

    Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))

    E-Mail: standesamt@halle.de

    Formulare

    Datenschutzhinweis Eheschließungsanmeldung
    Datenschutzhinweis Eheschließungen

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Stichwörter

    Standesamt I in Berlin

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
    • beglaubigte Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte.
       
    • Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
       
    • War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk.
    • Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk"))
    • ggf. Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
       
    • Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
      • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
         
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
       
    • Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.

    Hinweise für Halle (Saale): Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    Bei Antragstellung in der Stadt Halle (Saale):

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag - oder bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Elternangabe im Original mit Übersetzung
    • die ausländische Eheurkunde im Original mit Übersetzung/ internationale Eheurkunde
    • gültige Personalausweise bzw. Reisepässe 

    Bei Vorehe(n) zusätzlich:

    • Eheurkunden aller Vorehen, sofern diese im Ausland stattfanden, ansonsten Eheurkunde der letzten Ehe, mit Auflösungsvermerk
    • Ggf. Anerkennungsurkunde der ausländischen Scheidung durch das Oberlandesgericht 

    Ob noch weitere Urkunden/Unterlagen benötigt werden, kann im Einzelnen erst nach Vorliegen des Antrages sowie der Unterlagen festgestellt werden.

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    Hinweise für Halle (Saale): Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    Für das Standesamt der Stadt Halle (Saale) gilt:

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
    • Mindestens ein Ehegatte ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter Flüchtling.
    • Die antragberechtigte Person hat oder hatte in Halle (Saale) ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Halle (Saale): Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    • § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
    • § 37 Personenstandsgesetz (PStG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder telefonisch.

    Fristen

    • Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an.
    • Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen.
    • Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    Je nach Sachlage/Einzelfall kann die Bearbeitung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    • 89,00 EUR Beurkundung der Eheschließung im Ausland
    • 33,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
    • 57,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
    • 38,00 EUR ggf. Angleichung von Namen
    • 30,00 EUR ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt
    • 12,00 EUR Ausstellung einer Eheurkunde
    • 6,00 EUR jede weitere gleichzeitig beantragte Eheurkunde

    Hinweise für Halle (Saale): Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    70,00 EUR zzgl. weiterer anfallender Gebühren, wie z. B. für Namenserklärungen, Urkundenausstellung, etc. 

    Die Gebühr kann bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden. Eine Begleichung der Gebühr per Rechnung ist ebenfalls möglich. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    Wichtig!

    Legen Sie bitte immer Originaldokumente vor.

    Für nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden ist stets eine deutsche Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers erforderlich. 

    Sämtliche ausländischen Urkunden bedürfen der Legalisation durch die Deutsche Botschaft bzw. einer Apostille durch die Heimatbehörde. Für manche Staaten bedürfen die ausländischen Urkunden auch einer gesonderten Echtheitsüberprüfung durch die Deutsche Botschaft.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch * Senator für Inneres, Referat 23 - Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Erstbeurkundung, Eheschließung, Hochzeit im Ausland, Ehe, Ehe im Ausland, Nachbeurkundung, Erstregistrierung, Eheregister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de