finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und persönliche Zuverlässigkeit von Unternehmen und den zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Personen Prüfung

    Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz beantragen

    Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zu transportieren?  Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz).

    Beschreibung

    Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist erlaubnispflichtig. Dabei ist zwischen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und einer Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden. Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:

    • fachliche Eignung

    Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)

    • finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenkapital von EUR 9.000 für das erste, EUR 5.000 für jedes weitere Kraftfahrzeug)

    • persönliche Zuverlässigkeit

    Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).

    Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt, das am Sitz Ihres Unternehmens zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 20-22

    39340 Haldensleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 4792101

    Fax: +49 3904 4792199

    E-Mail: ordnungsamt@haldensleben.de

    Weitere Informationen

    Bushaltestelle: Markt

    Bahnhof: 15 min Fußweg
    Verbindung: Haldensleben - Magdeburg
    Haldensleben - Wolfsburg

    Parkplätze vorhanden

    Behindertengerechter Zugang

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2011 (von: Stadt Haldensleben Webservice)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Webservice, Stadt Haldensleben)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Postanschrift

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Öffnungszeiten

    Standort Haldensleben und Oschersleben Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2024 (von: Hubl, Justin)

    Technisch geändert am 26.03.2024 (von: Hubl, Justin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Polizeiliches Führungszeugnis (wird der zuständigen Behörde nach Antragsstellung beim Bürgeramt übersandt)
    • Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister
    • Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
    • Eigenkapitalbescheinigung / Vermögensübersicht

    Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Antrag ist schriftlich zu stellen. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form.
    • Die auf der Internetseite der Behörde öffentlich zugänglichen Antragsformulare erleichtern die Antragstellung und sollten daher vollständig ausgefüllt an die zuständige Behörde übersandt werden.
    • Ein persönliches Erscheinen in der Behörde ist in der Regel nicht notwendig
    • Kein Onlinedienst möglich (in Berlin)

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:

    • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
    • keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
    • Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
    • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 300,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 55,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie; bei Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von EUR 200,00 plus EUR 3,30 für jeweils eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu entrichten.: Gebühr 300.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung am 17.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Persönliche Zuverlässigkeit, Sicherheit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, Nationale beziehungsweise grenzüberschreitende EU-Lizenz, Fachliche Eignung, Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)