Einsicht in das Güterrechtsregister beantragen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.
Beschreibung
Im Güterrechtsregister sind die zwischen Ehegatten vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung eingetragen. Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Von der Eintragung können Sie eine Abschrift beantragen. Diese kann auch beglaubigt werden. Es wird angeraten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder den Antrag schriftlich zu stellen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Amtsgericht, bei dem die Eintragung erfolgt ist.
Ansprechpartner
Amtsgericht Stendal
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 11 55
39551 Stendal
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- evtl. Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse besteht
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 13 Abs. 2 FamFG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
- Die Einsicht ist gebührenfrei.
- Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen wird eine Gebühr von 10 € (einfache Abschrift) oder 20 € (beglaubigte Abschrift) erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 25.09.2020
Stichwörter
Gütertrennung, Einsicht in das Güterrechtsregister, Änderung, Zugewinngemeinschaft, Abschrift der Eintragung, gesetzlicher Güterstand, Ehevertrag, Gütergemeinschaft, Aufhebung, Einsicht Güterrechtsregister