Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen
Beschreibung
Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.
Oldtimer sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H".
Daneben gibt es das rote Oldtimerkennzeichen. Dieses beginnt mit "07". Sie können es für mehrere Oldtimer und für folgende Zwecke verwenden:
- An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
- Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers
Hinweis: Historische Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
BürgerBüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbn@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5406299
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 1, 8, 9 und 10
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linienbus:
Linie: 52 und 71
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linie: 69
Haltestelle: Grünstrasse
BürgerBüro West
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
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E-Mail: bbw@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5404960
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 4 und 5
Haltestelle: Sternbogen/Bürgerbüro
Linie: 72
Haltestelle: Am Stern bzw. Grenzweg
BürgerBüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
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E-Mail: bbm@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5404359
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.
Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe
Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.
BürgerBüro Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbs@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 540-3365
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 9
Haltestelle: Bördepark Ost
Linienbus:
Linie: 54
Haltestelle: Bördepark Ost
erforderliche Unterlagen
Ein Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.
Formulare
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:
- erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
- qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht. - Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.
Kosten
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021