Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium Verlängerung beantragen
Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.
Beschreibung
Sie haben als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 18 Monate in direktem Anschluss an das Studium erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 18 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.
Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03491 806-3390
Telefon Festnetz: 03491 806-3330
Kontaktperson
Herr Manuel Sandau
Telefon Festnetz: 03491 806-3330
Herr Artur Klassen
Telefon Festnetz: 03491 806-3339
Herr Holger Krüger
Telefon Festnetz: 03491 806-3331
Frau Anja Kuhlbrodt
Telefon Festnetz: 03491 806-3333
Frau Heike Maul
Telefon Festnetz: 03491 806-3334
Frau Saskia Rosenau
Telefon Festnetz: 03491 806-3332
Herr Christoph Rücker
Telefon Festnetz: 03491 806-3338
Frau Christina Huth
Telefon Festnetz: 03491 806-3335
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass,
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte),
- Nachweis über eine Krankenversicherung,
- Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums,
- 1 aktuelles biometrisches Foto,
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
- Formulare: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- - - Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Studium im Bundesgebiet. Der Höchstzeitraum von 18 Monaten ist noch nicht ausgeschöpft.
Außerdem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt
- eine geklärte Identität
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Absatz 3 Nr. 1 und Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Sie finden die Rechtsgrundlagen im Internet unter Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Fristen
Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
Bearbeitungsdauer
Etwa 5 bis 6 Wochen, abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlichen Ausländerbehörde.
Kosten
Kostenrahmen: Gebühr: EUR 93,00 - 96,00
Weitere Informationen
Im Internet finden Sie im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland weitere Informationen
https://www.make-it-in-germany.com/de/
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 427907600 Telefon: +49 40 428713849 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 20.11.2020
Stichwörter
Arbeitsgenehmigung, Arbeitsplatzsuche, Arbeitserlaubnis, Aufenthalt nach Studium