Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03491 806-3390
Telefon Festnetz: 03491 806-3330
Kontaktperson
Herr Manuel Sandau
Telefon Festnetz: 03491 806-3330
Herr Artur Klassen
Telefon Festnetz: 03491 806-3339
Herr Holger Krüger
Telefon Festnetz: 03491 806-3331
Frau Anja Kuhlbrodt
Telefon Festnetz: 03491 806-3333
Frau Heike Maul
Telefon Festnetz: 03491 806-3334
Frau Saskia Rosenau
Telefon Festnetz: 03491 806-3332
Herr Christoph Rücker
Telefon Festnetz: 03491 806-3338
Frau Christina Huth
Telefon Festnetz: 03491 806-3335
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Arbeitserlaubnis, Aufenthalt nach Ausbildung, Arbeitsplatzsuche, Arbeitsgenehmigung