• Droyßig (Landkreis Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt)
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Online-Dienste

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Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

Ansprechpartner

Für Droyßig (Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Handlungsgrundlage(n)

§ 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Version

Technisch erstellt am 30.11.2021

Technisch geändert am 23.09.2024

Stichwörter

Arbeitsplatzsuche, Arbeitserlaubnis, Aufenthalt nach Ausbildung, Arbeitsgenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020