eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des eWR beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt.
Ansprechpartner
BürgerBüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbn@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5406299
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 1, 8, 9 und 10
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linienbus:
Linie: 52 und 71
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linie: 69
Haltestelle: Grünstrasse
BürgerBüro West
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbw@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5404960
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 4 und 5
Haltestelle: Sternbogen/Bürgerbüro
Linie: 72
Haltestelle: Am Stern bzw. Grenzweg
BürgerBüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbm@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5404359
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.
Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe
Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.
BürgerBüro Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbs@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 540-3365
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 9
Haltestelle: Bördepark Ost
Linienbus:
Linie: 54
Haltestelle: Bördepark Ost
erforderliche Unterlagen
- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):
- Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Kosten
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
- bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021
Stichwörter
Online-Ausweis, eID, elektronischer Identitätsnachweis, Online-Ausweisfunktion, elektronische Identifizierung, Chipkarte