Instandhaltungskonzept für explosionsgefährdete Anlagen einreichen
Eine wiederkehrende Prüfung von bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich können Sie als Arbeitgeber durch ein ausgearbeitetes Instandhaltungskonzept entbehrlich machen.
Beschreibung
Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit gewährleistet wird.
Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen der Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Ansprechpartner
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Parkplatz:
Gebühren: nein
Betriebshof Freiimfelder Straße
Straßenbahn: 10
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag       07:00 – 16:00 Uhr Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr Freitag        07:00 – 15:30 Uhr Samstag     geschlossen Sonntag      geschlossen
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
LAV
erforderliche Unterlagen
Eine formlose Beschwerde kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:
- Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
- Angaben zum Arbeitgeber/ Betreiber
- Angaben zum Beschwerdegrund
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
- Instandhaltungskonzept
- Dokumentation der im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen
Voraussetzungen
Für bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann ein Instandhaltungskonzept, das bestimmten Voraussetzungen genügt, eine wiederkehrende Prüfung entbehrlich machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eingang der Beschwerde (online oder formlos in anderer Form)
Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
- Anforderung Instandhaltungskonzepts
- Prüfung
- Prüfbescheid an Arbeitgeber ggf. mit Nachforderungen und Fristsetzung
Fristen
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
Keine.
Sie müssen das Instandhaltungskonzept nur übersenden, wenn die Behörde es verlangt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.
1 Woche (ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde)
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz am 02.12.2020
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 03.11.2023
Stichwörter
Explosion, Anlage, Wartung, Gefahr, Instandhaltungskonzept