Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.
Beschreibung
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.
Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Zuständigkeit
Gesundheitsamt
Ansprechpartner
Grundschule Flessau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 039392 81227
Kontaktperson
Herr Jaensch (Leiter)
Frau Kriening (Sekretärin)
Grundschule am Hain Osterburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03937 82096
E-Mail: gs-osterburg@t-online.de
Kontaktperson
Frau Poggendorf (Sekretärin)
Kindertagesstätte "Wundervilla" Osterburg
Beschreibung
Träger:
Borghardt Stiftung zu Stendal
Osterburger Straße 82
39576 Hansestadt Stendal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: 06:00 Uhr - 16:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schulz (Leiterin)
Weitere Informationen
Träger: Borghardt Stiftung zu Stendal
Kindertagesstätte "Die kleinen Strolche" Walsleben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: 06:30 Uhr - 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039388 28508
E-Mail: kita-walsleben@t-online.de
Kontaktperson
Frau Genz (Leiterin)
Kindertagesstätte "Kleiner Fratz" Königsmark
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: 06:30 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039390 82099
E-Mail: kita-koenigsmark@t-online.de
Kontaktperson
Frau Roefe (Leiterin)
Kindertagesstätte "Jenny Marx" Osterburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: 06:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03937 82569
E-Mail: kita-osterburg@t-online.de
Kontaktperson
Frau Löschner (Leiterin)
Kindertagesstätte "Sonnenschein" Osterburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: 06:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03937 80275
E-Mail: kita-sonnenschein@drk-stendal.de
Weitere Informationen
Träger: DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.
Kindertagesstätte "Zwergenland" Rossau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: 06:30 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039392 81306
E-Mail: kita-rossau@t-online.de
Kontaktperson
Frau Zacharias-Schulz (Leiterin)
Integrative Kindertagesstätte "Waldzwerge" Flessau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: 06:30 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039392 81246
E-Mail: a.dupke@lebenshilfe-osterburg.de
Kontaktperson
Frau Dupke-Botzelmann (Leiterin)
Weitere Informationen
Träger: Lebenshilfe Osterburg gGmbH
erforderliche Unterlagen
- Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
- Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.
Formulare
- Formular: Meldeformular bei Kopflausbefall
- Formular: Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Kopfläuse - was tun?
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona am 06.07.2021
Stichwörter
Pedikulose, Verlausung, Pediculus humanus capitis, Kopflaus, Läuse