Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung über Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte

    Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden

    Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.

    Beschreibung

    Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.

    Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.

    Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.

    Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

    Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
     

    Zuständigkeit

    Gesundheitsamt

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Hygiene und umweltmedizinischer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Postfachadresse

    Postfach 100153

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-2551

    Fax: +49 3904 7240-52667

    E-Mail: hygiene@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Josephine Arend (Hygienekontrolleurin)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Zum Amt gehörende Teams/Bereiche

    Team Sozialpsychiatrischer Dienst

    Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst

    Team Amtsärztlicher Dienst

    Team Hygiene und umweltmedizinischer Dienst

    Team Lebensmittelkontrolle

    Team Veterinärwesen

    Örtliches Teilhabemanagement

    Informationen zum Coronavirus
    Hier findet man alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Börde.
    Informationen zum Coronavirus

    Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
    Hier findet man alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Börde.
    Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

    Befunde von Trichinenuntersuchungen / bitte hier klicken

    Risikoampeln für Tierseuchen
    Link zu Risikoampeln für Tierseuche der Universität Vechta

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    Alle aktuellen Beiträge ansehen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100153

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-54319(Veterinär)

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-2551(Hotline Gesundheit)

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4318(Hotline Veterinär)

    Fax: +49 3904 7240-52667(Gesundheit)

    E-Mail: gesundheit@landkreis-boerde.de

    E-Mail: veterinaer-lebensmittel@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Herr Julian Nader (komm. Amtsleiter)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
    • Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.

    Formulare

    - Formular: Meldeformular bei Kopflausbefall  
    - Formular: Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.

    Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.

    Voraussetzungen

    Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat. 
    • Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen. 
    • Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte besuchen.

    Fristen

    Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Kopfläuse - was tun?
    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
    https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona am 06.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Stichwörter

    Pedikulose, Verlausung, Pediculus humanus capitis, Kopflaus, Läuse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de