• Salzwedel (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt)
Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz einer Waffe Zulassung

Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen

Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

Beschreibung

Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Polizeiinspektion.

Ansprechpartner

Für Salzwedel (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

einzelfallabhängig

Formulare

nein

Voraussetzungen

  • es liegen besondere Gründe vor
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
  • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
  • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
  • es ist ein Einzelfall gegeben

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

  1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
  2. die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
  3. die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft
  4. die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Fristen

keine

Kosten

Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 100 - 500

Weitere Informationen

Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 08.10.2020

Version

Technisch erstellt am 28.09.2021

Technisch geändert am 26.02.2024

Stichwörter

Führen von Waffen, Waffenbesitzkarte, Waffen, Waffenbesitz, Besitz von Waffen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020