Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung

    Registrierung eines Brütereibetriebs beantragen

    Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Behörde registrieren lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Behörde registrieren lassen.

    Folgende Betriebe müssen registriert werden:

    • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
    • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren

    Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.
     

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO (EG) Nr. 617/2008 hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetrieb  
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
    • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
    • Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Registrierung wird dem Betrieb eine Kennnummer erteilt. Diese Kennnummer ergibt sich unter anderem aus der jeweiligen Betriebsart; das heißt eine reine Brüterei erhält eine andere Kennziffer als zum Beispiel ein Vermehrungsbetrieb mit angeschlossener Brüterei. 

    Das bedeutet, dass für jeden Betrieb, der sich mit einem oder mehreren dieser Bereiche befasst, ein separater Registrierungsantrag erforderlich ist.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 16.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Stichwörter

    Brutschrank, Kennnummer, Bruteier, Tierzucht, Tiere, Brütereibetrieb, Verbraucherschutz, Tierhaltung, Eier-Registrierung, Brüterei, Eier, Küken, Kennzeichnungspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)