• Salzwedel (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt)
Packstellen Zulassung

Zulassung für Eierpackstelle beantragen

Sie möchten eine Eierpackstelle betreiben? Dann müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine marktrechtliche Zulassung und einen Packstellen-Code beantragen.

Beschreibung

Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren, kennzeichnen sowie verpacken oder umpacken. Nur Packstellen dürfen Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortieren.

Sie können eine Eierpackstelle nur dann betreiben, wenn die zuständige Behörde die Eierpackstelle auf Ihren Antrag hin marktrechtlich zugelassen hat und Sie einen Packstellen-Code erhalten haben.

Für die Zulassung als Packstelle muss Ihr Betrieb über geeignete Räumlichkeiten und technische Einrichtungen zum Sortieren von Eiern nach Güte- und Gewichtsklassen verfügen.

Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn Sie Eier

  • ab der Produktionsstätte, 
  • an der Haustür oder 
  • auf einem öffentlichen Markt 

direkt an Endverbrauchende und nicht nach Güte- und Gewichtsklassen abgeben.

Sie benötigen eine Zulassung als Packstelle, wenn Sie als direktvermarktender Betrieb 

  • die Eier über einen Handelspartner, also Einzelhandel, Bäckerei, Kiosk oder andere vermarkten oder 
  • die Eier nach Größe und Güteklasse sortiert anbieten wollen oder
  • einen Absatzradius von mehr als 100 Kilometern haben. 

Sie müssen die Eier innerhalb von 10 Tagen nach dem Legen sortieren, kennzeichnen und gegebenenfalls verpacken.


Sortierte und gegebenenfalls abgepackte Eier der Güteklasse A dürfen Sie nur mit aufgedrucktem Erzeugercode abgeben.

Die Verpackungen müssen

  • sauber,
  • stoßfest,
  • trocken und
  • unbeschädigt sein.

Das Material der Verpackungen muss die Eier vor Fremdgeruch und möglicher Qualitätsverschlechterung schützen.

Mit der Zulassung der Packstelle stehen Ihnen alle Vermarktungswege offen. Sie müssen folgende Listen führen:

  • Zukaufliste: Anzahl der zugekauften Eier je Erzeugerbetrieb
  • Sortierliste: Anzahl der Eier je Kategorie je Tag
  • Verkaufsliste: Anzahl der verkauften Eier mit Verkaufsort und -datum

Die Listen müssen Sie 12 Monate aufbewahren. 
 

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat für Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit (Referat 409).

Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit

Adresse

Postanschrift

Postfach 200256

06003 Halle (Saale)

Hausanschrift

Dessauer Straße 70

06118 Halle (Saale)

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates. ; Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0345 514-0

Fax: 0345 514-2663

E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen

Version

Technisch erstellt am 05.05.2006

Technisch geändert am 07.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung als Eierpackstelle

Formulare

  • Sie erhalten das Antragsformular auf Nachfrage bei der zuständigen Stelle.
  • zukünftig wird eine Onlineantragstellung möglich sein

Voraussetzungen

  • Ihre Packstelle muss über technische Anlagen verfügen, die für eine ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind. Diese umfassen gegebenenfalls: 
    • eine automatische oder dauernd besetzte Durchleuchtungsanlage, die die Qualitätsprüfung der einzelnen Eier ermöglicht, oder andere geeignete Anlagen
    • Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe
    • eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen
    • eine oder mehrere geeichte Waagen zum Wiegen der Eier, die auf 1 Gramm genau wiegen
    • Gerät zum Kennzeichnen von Eiern
  • Die Räumlichkeiten der Packstelle und die technischen Einrichtungen müssen in einem guten Zustand sowie sauber und frei von Fremdgerüchen sein.
  • Ausnahme: Packstellen, die ausschließlich für die Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrie arbeiten, müssen nicht über geeignete technische Einrichtungen für die Sortierung von Eiern nach Gewichtsklassen verfügen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag
  • Ggf. gibt es Rückfragen der Behörde 
  • Die Behörde prüft die Einhaltung der Bedingungen (Kontrolle vor Ort)
  • Ihre Packstelle erhält die Zulassung.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen (Gilt ab vollständiger Antragstellung und Erfüllung der Voraussetzungen vor Ort)

Kosten

Es können weitere Auslagen anfallen.: Verwaltungsgebühr ab 56,00 EUR bis 168,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 07.08.2024

Version

Technisch erstellt am 13.09.2021

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Umpacken, Eiersortieren, abpacken, Eierpackstellen, Packstellen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020