Lebensmittelbetriebe registrieren
Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführen, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.
Beschreibung
Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.
Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:
- Betriebe, die Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
- Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Küchen, Kantinen)
- Aufsteller von Lebensmittelautomaten
- Bäckereien, Cafés, Eisdielen, Konditoreien, Kioske, Imbisse, Mini-Märkte
- Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
- Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
- Gaststätten
- Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
- landwirtschaftliche Betriebe und Winzer
- landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
- Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
- Milchbe- und Milchverarbeitungsbetriebe
- mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
- Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
- Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
- Veranstaltungen mit Verpflegung, Partyservice und Catering
- Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
- auf der eigenen Homepage,
- über andere Anbieter oder
- auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Landkreis oder an die kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Lebensmittelüberwachung
Adresse
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Di 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. Petra Hintersdorf
Telefon Festnetz: 03491 806-1908
Frau Dr. Karin Kühnast
Telefon Festnetz: 03491 806-1910
Frau Astrid Neubauer
Telefon Festnetz: 03491 806-1913
Herr Maik Bialek
Telefon Festnetz: 03491 806-1909
Herr Sven Markgraf
Telefon Festnetz: 03491 806-1911
Frau Ines Pranger
Telefon Festnetz: 03491 806-1914
Frau Diana Schulze
Telefon Festnetz: 03491 806-1916
Herr Carsten Müller
Telefon Festnetz: 03491 806-1912
Frau Christine Müller
Telefon Festnetz: 03491 806-1915
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
- Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
- Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
- je Betriebsstätte separat anzugeben
- Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
- je Betriebsstätte separat anzugeben
Formulare
- Formulare: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Online-Dienst: nein
Voraussetzungen
- Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
- Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
- In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
- Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
- Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Fristen
- Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
- Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA) am 15.01.2021
Stichwörter
Einzelhändler, Lebensmittel, Landwirtschaftlicher Betrieb als Erzeuger von Obst, Gemüse, Getreide, Großhändler für Lebensmittel, Erzeuger (Urproduktion), Catering, Lebensmittelgeschäft, Exporteure von Lebensmitteln, Lebensmitteleinzelhandel, Transporteure für Lebensmittel, Fleischverarbeitungsbetriebe, Hersteller, die im Wesentlichen auf Einzelhandelsstufe verkaufen, Registrierung von Lebensmittelbetrieben, Hersteller und Abpacker, Küchen und Kantinen, Vertriebsunternehmer und Transporteure, Lebensmittelbetrieb, Importeure von Lebensmitteln, Dienstleistungsbetriebe (Gastronomie)