Registrierung von Lebensmittelbetrieben Eintragung

    Lebensmittelbetriebe registrieren

    Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführen, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

    Beschreibung

    Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

    Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:

    • Betriebe, die Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
    • Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Küchen, Kantinen)
    • Aufsteller von Lebensmittelautomaten
    • Bäckereien, Cafés, Eisdielen, Konditoreien, Kioske, Imbisse, Mini-Märkte
    • Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
    • Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
    • Gaststätten
    • Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
    • landwirtschaftliche Betriebe und Winzer
    • landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
    • Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
    • Milchbe- und Milchverarbeitungsbetriebe
    • mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
    • Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
    • Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
    • Veranstaltungen mit Verpflegung, Partyservice und Catering
    • Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
      • auf der eigenen Homepage,
      • über andere Anbieter oder
      • auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Landkreis oder an die kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Zum Amt gehörende Teams/Bereiche

    Team Sozialpsychiatrischer Dienst

    Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst

    Team Amtsärztlicher Dienst

    Team Hygiene und umweltmedizinischer Dienst

    Team Lebensmittelkontrolle

    Team Veterinärwesen

    Örtliches Teilhabemanagement

    Informationen zum Coronavirus
    Hier findet man alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Börde.
    Informationen zum Coronavirus

    Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
    Hier findet man alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Börde.
    Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

    Befunde von Trichinenuntersuchungen / bitte hier klicken

    Risikoampeln für Tierseuchen
    Link zu Risikoampeln für Tierseuche der Universität Vechta

    Neues aus dem Amt
    Alle aktuellen Beiträge ansehen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Postanschrift

    Postfach 100153

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-2551(Hotline Gesundheit)

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4318(Hotline Veterinär)

    Fax: +49 3904 7240-52667(Gesundheit)

    Fax: +49 3904 7240-54319(Veterinär)

    E-Mail: gesundheit@landkreis-boerde.de

    E-Mail: veterinaer-lebensmittel@landkreis-boerde.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch erstellt am 23.07.2010 (von: Remo Walter)

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Hubl, Justin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Lebensmittelkontrolle

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Postanschrift

    Postfach 100153

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2010 (von: Remo Walter)

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Hubl, Justin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
    • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
    • Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
      • je Betriebsstätte separat anzugeben
    • Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
      • je Betriebsstätte separat anzugeben

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Online-Dienst: nein

    Voraussetzungen

    • ​​​​​​Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
    • Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
    • In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
    • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
    • Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

    Fristen

    • Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
    • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA) am 15.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 18.04.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Dienstleistungsbetriebe (Gastronomie), Landwirtschaftlicher Betrieb als Erzeuger von Obst, Gemüse, Getreide, Exporteure von Lebensmitteln, Lebensmittelbetrieb, Lebensmittel, Vertriebsunternehmer und Transporteure, Großhändler für Lebensmittel, Einzelhändler, Importeure von Lebensmitteln, Catering, Hersteller und Abpacker, Registrierung von Lebensmittelbetrieben, Fleischverarbeitungsbetriebe, Erzeuger (Urproduktion), Lebensmittelgeschäft, Transporteure für Lebensmittel, Lebensmitteleinzelhandel, Hersteller, die im Wesentlichen auf Einzelhandelsstufe verkaufen, Küchen und Kantinen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)