Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

    Sofern Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug aus dem Ausland nicht bereits eine Kennzeichnung besitzt, benötigt dieses zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland eine E-Plakette.

    Beschreibung

    Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein

    • Batterieelektrofahrzeug;
    • Brennstoffzellenfahrzeug oder
    • aufladbares Hybridelektrofahrzeug

    benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

    In einigen Orten, können Sie mit der Plakette einige Vorteile nutzen, zum Beispiel:

    • Benutzung von Bussspuren
    • Strom-Ladesäulen.

    Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - KFZ-Zulassung

    Beschreibung

    Sind Sie innerhalb des Landkreises umgezogen, haben Sie Ihren Namen geändert oder müssen Sie eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug in die Zulassungspapiere eintragen lassen, dann können Sie dies jetzt auch auf dem Postweg erledigen. Den Antrag mit Erläuterungen dazu finden Sie hier:  Antrag
    Auch die Außerbetriebsetzung ist mit dem gleichen Antrag auf dem Postweg möglich. Beachten Sie aber hierbei, dass Sie uns die Kennzeichen mit zusenden müssen und das Sie die entstempelten Kennzeichen nicht wieder zurück bekommen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr 13:00-15:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Mittwoch 8:30-12:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03491 806-1793

    Telefon Festnetz: 03491 806-1770

    E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-wittenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • die Zulassungsbescheinigung Teil I
    • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

    Voraussetzungen

    • keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
    • Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
    • alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

    Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

    Fristen

    Sie können bestimmte Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben. 

    Kosten

    EUR 11,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr am 09.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Stichwörter

    Brennstoffzellenfahrzeug, E-Plakette, Bevorrechtigung, Batterieelektrofahrzeug, aufladbares Hybridelektrofahrzeug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English