Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

    Sofern Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug aus dem Ausland nicht bereits eine Kennzeichnung besitzt, benötigt dieses zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland eine E-Plakette.

    Beschreibung

    Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein

    • Batterieelektrofahrzeug;
    • Brennstoffzellenfahrzeug oder
    • aufladbares Hybridelektrofahrzeug

    benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

    In einigen Orten, können Sie mit der Plakette einige Vorteile nutzen, zum Beispiel:

    • Benutzung von Bussspuren
    • Strom-Ladesäulen.

    Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Sachgebiet Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dornbergsweg 39a

    38855 Wernigerode

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr 16:00 – 17:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr 17:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 5970-2705

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2012 (von: Webservice, Landkreis Harz)

    Technisch geändert am 15.07.2024 (von: Webservice, Landkreis Harz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • die Zulassungsbescheinigung Teil I
    • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

    Voraussetzungen

    • keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
    • Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
    • alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

    Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

    Fristen

    Sie können bestimmte Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben. 

    Kosten

    EUR 11,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr am 09.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 10.06.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Bevorrechtigung, E-Plakette, Brennstoffzellenfahrzeug, Batterieelektrofahrzeug, aufladbares Hybridelektrofahrzeug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)