Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassung (fabrikneues Fahrzeug anmelden)
Der Online-Dienst "i-Kfz" steht momentan nicht zur Verfügung. Die Stadt bereitet derzeit einen umfangreichen, erforderlichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor. Nutzen Sie gerne die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort. Danke für Ihr Verständnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Team Kfz - Zulassungsbehörde
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Zulassung eines Fahrzeuges durch Bevollmächtigte
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassung (fabrikneues Fahrzeug anmelden)
In der Stadt Halle (Saale) werden für die Zulassung benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)
- Übereinstimmungs-Bescheinigung (sog. Coc-Papier - technische Beschreibung)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (ehemals Doppelkarte)
- Bei Saisonzulassung eVB für Saisonkennzeichen/Zeitraum ausstellen lassen
- Ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
- Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
- bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung oder aktueller Handelsregisterauszug
- bei GbR: Vertrag und benannter Vertreter
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassung (fabrikneues Fahrzeug anmelden)
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Die Antragstellung kann persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte (Vollmacht siehe "Anträge/Formulare") erfolgen.
Der bevollmächtigte Dritte muss weiterhin ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) sowie ein eigenes Personaldokument (Orignal) zur Antragstellung mitbringen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Die Zulassung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online erfolgen.
Voraussetzungen für die Online-Zulassung eines Fahrzeugs:
- Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- Lesegerät für Personalausweis und ggf. AusweisApp2 (beim Bürger)
- Bank die mindestens eine der angebotenen Bezahlfunktion anbietet (derzeit Kreditkarte , Giropay, Lastschrift- wird weiter ausgebaut)
- die betreffenden Fahrzeuge sind aktuell außer Betrieb gesetzt und sind nicht vom Zulassungsverfahren befreit
- Fahrzeughalter/in muss eine natürliche Person sein (Online-Wiederzulassung von Fahrzeugen für Firmen, Vereine etc. ist momentan nicht möglich)
- Fahrzeughalter/in muss im gleichen Zulassungsbezirk (Landkreis, kreisfreie Stadt) wohnen, wie zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung
- die Wiederzulassung muss auf denselben/dieselbe Fahrzeughalter/in wie die Außerbetriebsetzung erfolgen, wobei eine Namensänderung nicht erfolgt sein darf
- die Kennzeichen wurden bei der Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reserviert und die Reservierung ist noch nicht abgelaufen (zur Anwendung kommen die bereits zugeteilten Kennzeichentafeln, -größen)
- die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges und die bei der Außerbetriebsetzung entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit freigelegtem Sicherheitscode ist vorhanden
- für die betreffenden Fahrzeuge muss eine gültige Hauptuntersuchung ggf. Sicherheitsprüfung vorliegen
- eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB) muss vorliegen, Fahrzeughalter/in ist nicht vom Pflichtversicherungsgesetz befreit
- Fahrzeughalter/in muss eine gültige Kontoverbindung (IBAN/BIC) zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zum Einzug der Kfz-Steuer besitzen und darf aktuell keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben
- aktuell dürfen keine Gebührenrückstände aus Fahrzeugzulassungsbearbeitungen in der Kfz-Zulassungsbehörde für die/den Fahrzeughalter/in bei der Stadt Halle (Saale) vorhanden sein
Hinweise für die Online-Zulassung eines Fahrzeugs:
- Zur Online-Gebührenzahlung stehen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
- Kreditkarte (Mastercard, Visa)
- Giropay
- Lastschrift
- Die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden dem Antragsteller per Post zugeschickt. Das Datum der Wiederzulassung ist der neuen ZB I zu entnehmen. Dies liegt in der Regel drei Werktage nach der Bearbeitung des Antrages in der Kfz-Zulassungsbehörde.
- Ohne die Dokumente zur Wiederzulassung des Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassung (fabrikneues Fahrzeug anmelden)
- 27,00 EUR - 50,00 EUR
- zusätzlich 10,20 EUR für Antrag auf Wunschkennzeichen (ohne Kosten zur Anfertigung der amtlichen Kennzeichen)
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.01.2024
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