Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
    •  

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassung (fabrikneues Fahrzeug anmelden)

    Der Online-Dienst "i-Kfz" steht momentan nicht zur Verfügung. Die Stadt bereitet derzeit einen umfangreichen, erforderlichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor. Nutzen Sie gerne die  Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort. Danke für Ihr Verständnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Team Kfz - Zulassungsbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2211463

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: zulassungsbehoerde@halle.de

    Formulare

    Zulassung eines Fahrzeuges durch Bevollmächtigte

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassung (fabrikneues Fahrzeug anmelden)

    In der Stadt Halle (Saale) werden für die Zulassung benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)
    • Übereinstimmungs-Bescheinigung (sog. Coc-Papier - technische Beschreibung)
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (ehemals Doppelkarte)
    • Bei Saisonzulassung eVB für Saisonkennzeichen/Zeitraum ausstellen lassen
    • Ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
    • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
    • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
    • bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung oder aktueller Handelsregisterauszug
    • bei GbR: Vertrag und benannter Vertreter 

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassung (fabrikneues Fahrzeug anmelden)

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Die Antragstellung kann persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte (Vollmacht siehe "Anträge/Formulare") erfolgen.

    Der bevollmächtigte Dritte muss weiterhin ein Personaldokument des Fahrzeughalters (Kopie) sowie ein eigenes Personaldokument (Orignal) zur Antragstellung mitbringen.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren. 

    Die Zulassung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online erfolgen.

    Voraussetzungen für die Online-Zulassung eines Fahrzeugs:

    • Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    • Lesegerät für Personalausweis und ggf. AusweisApp2 (beim Bürger)
    • Bank die mindestens eine der angebotenen Bezahlfunktion anbietet (derzeit Kreditkarte , Giropay, Lastschrift- wird weiter ausgebaut)
    • die betreffenden Fahrzeuge sind aktuell außer Betrieb gesetzt und sind nicht vom Zulassungsverfahren befreit
    • Fahrzeughalter/in muss eine natürliche Person sein (Online-Wiederzulassung von Fahrzeugen für Firmen, Vereine etc. ist momentan nicht möglich)
    • Fahrzeughalter/in muss im gleichen Zulassungsbezirk (Landkreis, kreisfreie Stadt) wohnen, wie zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung
    • die Wiederzulassung muss auf denselben/dieselbe Fahrzeughalter/in wie die Außerbetriebsetzung erfolgen, wobei eine Namensänderung nicht erfolgt sein darf
    • die Kennzeichen wurden bei der Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reserviert und die Reservierung ist noch nicht abgelaufen (zur Anwendung kommen die bereits zugeteilten Kennzeichentafeln, -größen)
    • die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges und die bei der Außerbetriebsetzung entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit freigelegtem Sicherheitscode ist vorhanden
    • für die betreffenden Fahrzeuge muss eine gültige Hauptuntersuchung ggf. Sicherheitsprüfung vorliegen
    • eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB) muss vorliegen, Fahrzeughalter/in ist nicht vom Pflichtversicherungsgesetz befreit
    • Fahrzeughalter/in muss eine gültige Kontoverbindung (IBAN/BIC) zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zum Einzug der Kfz-Steuer besitzen  und darf aktuell keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben
    • aktuell dürfen keine Gebührenrückstände aus Fahrzeugzulassungsbearbeitungen in der Kfz-Zulassungsbehörde für die/den Fahrzeughalter/in bei der Stadt Halle (Saale) vorhanden sein

    Hinweise für die Online-Zulassung eines Fahrzeugs:

    • Zur Online-Gebührenzahlung stehen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
      • Kreditkarte (Mastercard, Visa)
      • Giropay
      • Lastschrift
    • Die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden dem Antragsteller per Post zugeschickt. Das Datum der Wiederzulassung ist der neuen ZB I zu entnehmen. Dies liegt in der Regel drei Werktage nach der Bearbeitung des Antrages in der Kfz-Zulassungsbehörde.
    • Ohne die Dokumente zur Wiederzulassung des Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Halle (Saale): Kfz, Zulassung (fabrikneues Fahrzeug anmelden)

    • 27,00 EUR - 50,00 EUR
    • zusätzlich 10,20 EUR für Antrag auf Wunschkennzeichen (ohne Kosten zur Anfertigung der amtlichen Kennzeichen)

    Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Stichwörter

    Wohnmobil anmelden, Neufahrzeugzulassung, Auto anmelden, Kfz-Zulassung, Neufahrzeug zulassen, Lkw anmelden, Anhänger anmelden, Auto Zulassen, Motorrad anmelden, Bus anmelden, Neuwagen zulassen, Fahrzeug anmelden, Neuwagenzulassung, Anhänger zulassen, Lkw zulassen, Motorrad zulassen, Neuwagen anmelden, Pkw erstmals zulassen, Neuzulassung, Wohnmobil zulassen, Bus zulassen, Straßenzulassung, Kfz erstmals zulassen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de