Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

    Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen

    Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz (LAU).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reideburger Straße 47

    06116 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 5704-0

    Fax: 0345 5704-190

    E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

    • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
    • Inhalte des Lehrgangs,
    • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
    • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
    • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
    • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
    • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    vor Aufnahme der Tätigkeit

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Bescheinigungsstelle, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Anerkennung, Chemikalien-Ozonschichtverordnung, Unternehmenszertifikat, Prüfungsstelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de