Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Geburtsurkunde für im Ausland geborene Kinder beantragen

    Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

    Beschreibung

    Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung.

    Wenn Sie bisher noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal 

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle

    Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung 

    Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.

    Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.

    Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals

    Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:

    Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen 

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2214581

    Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))

    E-Mail: standesamt@halle.de

    Formulare

    Datenschutzhinweis Personenstandsurkunden
    Datenschutzhinweis Geburtenbeurkundung

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

      • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
        • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
        • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
      • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

      Formulare

      • Formulare: nein
      • Online-Dienst vorhanden: Ja
      • Schriftform erforderlich: nein
      • Persönliches Erscheinen nötig: nein

      Voraussetzungen

      Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

      • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
        • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
        • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
        • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
        • Geschwister mit berechtigtem Interesse
      • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

      Hinweise für Halle (Saale): Geburtsurkunde für im Ausland geborene Kinder beantragen

      Ist die Geburt im Standesamt Halle (Saale) nachbeurkundet worden (siehe hierzu auch: Geburt im Ausland -Nachbeurkundung), so kann hier eine entsprechende Geburtsurkunde beantragt werden.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      • Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
      • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
      • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

      Fristen

      keine

      Bearbeitungsdauer

      0 bis 5 Monate (Meist innerhalb weniger Tage, bei Anforderungen für Urkunden aus den ehemaligen deutschen Gebieten können aufgrund des Suchaufwands mehrere Monate erforderlich sein.)

      Kosten

      Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde EUR 12,00, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde EUR 6,00.: Gebühr ab 6.00 EUR bis 12.00 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      keine

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, Abteilung 1 - Staats- und Verwaltungsrecht am 05.10.2020

      Version

      Technisch geändert am 18.04.2024

      Stichwörter

      Konsularregister, Ostgebiete, Deutsche, Geburt, Ausland, Kolonialregister, Berlin Ehemalige, Geburtsurkunde, Standesamt I, Nachweis

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de