• Salzwedel (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt)
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel Erteilung

Wertpapiere – Zulassung zum regulierten Markt beantragen

Wertpapiere, die Sie an der Börse zum Handel am regulierten Markt platzieren wollen, müssen vorher zugelassen worden sein.

Beschreibung

Wenn Sie Wertpapiere im regulierten Markt an einer Börse handeln lassen wollen, benötigen Sie dafür eine Zulassung durch die Geschäftsführung. Es sei denn, die Wertpapiere sind bereits gesetzlich zugelassen.

erforderliche Unterlagen

  • Billigungsbescheinigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beziehungsweise der zuständigen Behörden anderer Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
  • Kopie der Globalurkunde beziehungsweise Sammelurkunde für Wertpapiere
  • Satzung oder Gesellschaftsvertrag in der derzeit gültigen Fassung
  • beglaubigter Handelsregisterauszug nach neuestem Stand
  • Genehmigungsurkunden, wenn
    • die Gründung des Emittenten,
    • die Ausübung seiner Geschäftstätigkeit oder
    • die Ausgabe der Wertpapiere einer staatlichen Genehmigung bedarf
  • Nachweise über die Rechtsgrundlage der Wertpapierausgabe
  • Jahresabschlüsse und die Lageberichte für die letzten 3 Geschäftsjahre, einschließlich der Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer 

Voraussetzungen

  • Als Unternehmen, welches ein Wertpapier emittieren will, müssen Sie den Antrag auf Zulassung bei der Börse stellen zusammen mit
    • einem Kreditinstitut,
    • einem Finanzdienstleistungsinstitut,
    • einem Wertpapierinstitut,
    • der Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens in Deutschland, die Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, oder
    • der deutschen Zweigniederlassung eines CRR-Kreditinstituts mit Sitz in einem anderen Staat des EWR.
  • Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten beziehungsweise einen notifizierten Prospekt vorlegen. Diesen müssen Sie vor der Einführung des Wertpapiers an der Börse veröffentlichen.
  • Ihr Unternehmen muss mindestens seit 3 Jahren bestehen und Sie haben für die 3 dem Antrag vorangegangenen Geschäftsjahre Jahresabschlüsse offengelegt.
  • Die Wertpapiere müssen – abhängig von ihrer Gattung – bestimmte Mindestbeträge hinsichtlich
    • voraussichtlichem Kurswert,
    • Eigenkapital,
    • Gesamtnennbetrag oder
    • Stückzahl aufweisen.
  • Die Wertpapiere müssen frei handelbar sein.
  • Die Stückelung der Wertpapiere, insbesondere die kleinste Stückelung und die Anzahl der in dieser Stückelung ausgegebenen Wertpapiere, müssen den Bedürfnissen des Börsenhandels und des Publikums Rechnung tragen.
  • Zuzulassende Aktien müssen ausreichend gestreut sein.

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 30.09.2021

Version

Technisch erstellt am 03.09.2021

Technisch geändert am 26.01.2023

Stichwörter

Börsenhandel, Organisierter Markt, Platzierung, Platzieren, Börsengeschäftsführung, Regulierter Markt, Zulassung, Emission, Geregelter Markt, Börse, Wertpapier, Aktie

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020