Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung
Anerkennung Ausländischer Schulabschlüsse beantragen
Möchten Sie Ihren ausländischen Schulabschluss in Deutschland anerkennen lassen? Dann müssen Sie dafür einen entsprechenden Antrag stellen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben, können Sie diesen anerkennen lassen. Bei der Anerkennung wird Ihr Schulabschluss einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie Ihres Personaldokuments (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)
- Meldebescheinigung
- Beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusses oder Zeugnisses
- Aufenthaltstitel oder
- Nachweis, dass Sie Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin sind
Formulare
Voraussetzungen
- Sie wohnen in SachsenAnhalt
- Ihr ausländischer Schulabschluss muss alle Voraussetzungen des deutschen Schulabschlusses erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
- Grundsätze für den Hochschulzugang von Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Bildungsnachweisen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.01.1996 in der Fassung vom 11.10.2002)
- Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 in der jeweils gültigen Fassung)
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesschulamt ein.
- Das Landesschulamt prüft, ob Ihr Bildungsabschluss die Voraussetzungen eines deutschen Schulabschlusses erfüllen.
- Nach der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
In der Regel so schnell wie möglich. Teilweise mehrere Monate.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 04.08.2021
Stichwörter
Anerkennung Schulabschluss, Zeugnis, Gleichwertigkeit