berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung

    Bescheinigung der Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG beantragen

    Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.

    Beschreibung

    Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte "Formblatt Z. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

    Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

    Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte "Meister-BAföG" beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt.

    Ansprechpartner

    Kammern in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:

    • Ausbildungsabschluss
    • Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse

    Formulare

    • Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:

    • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
    • Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.

    • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
    • Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
    • Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.

    Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.

    Fristen

    keine gesetzlichen Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen

    Kosten

    Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen rund um das Aufstiegs-Bafög erhalten Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 16.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Meister-BAföG, Prüfung der Voraussetzungen, Unterstützungsmöglichkeiten, Meister-BaföG, Höhere Berufsbildung, Formblatt Z, Fördermöglichkeiten, Vorqualifikation, Aufstiegsfortbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English