Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Beschreibung
Die untere Wasserbehörde bearbeitet alle Sachverhalte, die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Auch Abwasser- und Niederschlagswasser sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fallen in ihr Aufgabenspektrum. Die untere Wasserbehörde nimmt die Gewässeraufsicht wahr, überwacht die Gewässer sowie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.
FAQs - häufig gestellte Fragen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Gerald Redlich
Telefon Festnetz: 03491 806-2920
Frau Michaela Körsten
Telefon Festnetz: 03491 806-2965
Frau Kerstin Neumann
Telefon Festnetz: 03491 806-2966
Frau Silke Dolge
Telefon Festnetz: 03491 806-2961
Frau Kerstin Müller
Telefon Festnetz: 03491 806-2964
Frau Susann Wichert
Telefon Festnetz: 03491 806-2969
Frau Ina Klopfer
Telefon Festnetz: 03491 806-2922
Frau Josefin Küter
Telefon Festnetz: 03491 806-2962
Frau Jessica Gerboth
Telefon Festnetz: 03491 806-2963
Frau Liane Besser
Telefon Festnetz: 03491 806-2968
Herr Stephan Felix
Telefon Festnetz: 03491 806-2921
Frau Sophie Bölke
Telefon Festnetz: 03491 806-2967
Formulare
Abwasser-Indirekteinleitung
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Formulare
Onlineverfahren: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
- Die Behörde erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren.
- Sie reichen die Antragsunterlagen ein.
- Behörde prüft Ihre Antragsunterlagen und fordert Sie ggf. auf, Unterlagen nachzureichen Zudem kann die Behörde andere Behörden kontaktieren.
- Sie reichen Unterlagen nach und die betroffenen Stellen geben Stellungnahme ab.
- Behörde prüft nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen.
- Behörde erstellt die Zulassung.
- Sie zahlen die Verwaltungskosten.
Fristen
Sie müssen den Antrag spätestens einen Monat vor der Einleitung des Abwassers stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
Entwässerung, Schmutzwasser, Stadtentwässerung, Kläranlage, Grundstücksentwässerung, Niederschlagswassereinleitung, Kleinkläranlage, Wasserhaushaltsgesetz, Industriepark, Abwasser, Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen, Einleitung, Schmutzwassereinleitung, private Abwasserentsorgung, Indirekteinleitung, Dichtheitsnachweis, Niederschlagswasser