Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    SG Gewässerschutz

    Beschreibung

    Aufgabe des Sachgebietes Gewässerschutz ist der Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Als Bestandteil des Naturhaushalts und auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind diese zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen einzelner Personen dienen. Rechtsgrundlagen sind vor allem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA).

    Im Detail hat das Sachgebiet Gewässerschutz folgende Aufgaben:

    • Genehmigung, Änderung und Kontrolle der Indirekteinleitungen in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser) (Antrag Indirekteinleitergenehmigung, Anzeige nach Indirekteinleiterverordnung)
    • Einleitungen von Abwasser, Niederschlagswasser und Mischwasser in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser)
    • Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (stehend und fließend)
    • Grundwasserbenutzungen einschließlich Verfahren zu Wärmepumpen
    • bauliche Maßnahmen in und an Gewässern sowie im Gewässerschonstreifen
    • Verfahren in Schutzgebieten nach Wasserrecht (Trinkwasser, Heilquellen)
    • Altlasten (Erlaubnisverfahren, Kontrolle, Durchsetzung)
    • wasserrechtliche Verfahren bei Vernässung und Erosion
    • wassergefährdende Stoffe (Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hinweise Heizöllagerung)
    • Hochwasserschutz (Hinweise Bauen in Überschwemmungsgebieten, Hinweise zum Verhalten bei Hochwasser)
    • Notwasser
    • wasserbehördliche Einsätze bei Boden- und Gewässerverunreinigungen (Unfälle, Havarien)
    • Verfahren zu Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen (Zwangsrechte)
    • Überwachung der Abwasserbehandlungsanlagen, Kläranlagenkontrollen, Prüfung und Genehmigung der Abwasserbeseitigungskonzepte (Antrag Abwassereinleitung Kleinkläranlage)
    • Rechtsaufsicht über Unterhaltungsverband, Gewässerschauen
    • Führen des Wasserbuches

    Weitere Informationen zu wasser- und auch umweltbezogenen Themenkomplexen finden Sie im Geoportal des Landkreises:

    Geologische Übersichtskarte
    Pegelstände
    Hydrogeologie
    Wasserschutzgebiete

    oder hier:

    Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde
    Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
    Hochwasservorhersagezentrale des LHW
    Informationen des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) zum Thema Trinkwasser
    Informationen zum Grundwasser und Vernässungen
    Geodatenviewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
    Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
    Übersicht DVGW-zertifizierter Fachunternehmen (Brunnenbau, Bohrungen, Erdwärme)
    Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
    Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
    Staatliche Geologische Dienste Deutschlands
    Landesbohrdatenbank Sachsen-Anhalt des Landesamtes für Geologie und Bergwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 9

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03461 40-1902

    Telefon Festnetz: 03461 40-1910

    E-Mail: wasserbehoerde@saalekreis.de

    Formulare

    Antrag für eine Genehmigung nach Indirekteinleiterverordnung

    Stichwörter

    Unter Wasserschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

    Formulare

    Onlineverfahren: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
    • Die Behörde erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren.
    • Sie reichen die Antragsunterlagen  ein.
    • Behörde prüft Ihre Antragsunterlagen und fordert Sie ggf. auf, Unterlagen nachzureichen Zudem kann die Behörde andere Behörden kontaktieren.
    • Sie reichen Unterlagen nach und die betroffenen Stellen geben Stellungnahme ab.
    • Behörde prüft nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen.
    • Behörde erstellt die Zulassung.
    • Sie zahlen die Verwaltungskosten.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag spätestens einen Monat vor der Einleitung des Abwassers stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Stichwörter

    Schmutzwassereinleitung, Wasserhaushaltsgesetz, Abwasser, private Abwasserentsorgung, Kläranlage, Kleinkläranlage, Grundstücksentwässerung, Entwässerung, Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen, Niederschlagswassereinleitung, Einleitung, Industriepark, Dichtheitsnachweis, Indirekteinleitung, Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Stadtentwässerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English