Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten wollen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht befreien lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht zur Abwassereinleitung befreien lassen.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Beschreibung
Die untere Wasserbehörde bearbeitet alle Sachverhalte, die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Auch Abwasser- und Niederschlagswasser sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fallen in ihr Aufgabenspektrum. Die untere Wasserbehörde nimmt die Gewässeraufsicht wahr, überwacht die Gewässer sowie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.
FAQs - häufig gestellte Fragen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
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Telefon Festnetz: 03491 806-2920
Frau Michaela Körsten
Telefon Festnetz: 03491 806-2965
Frau Kerstin Neumann
Telefon Festnetz: 03491 806-2966
Frau Silke Dolge
Telefon Festnetz: 03491 806-2961
Frau Kerstin Müller
Telefon Festnetz: 03491 806-2964
Frau Susann Wichert
Telefon Festnetz: 03491 806-2969
Frau Ina Klopfer
Telefon Festnetz: 03491 806-2922
Frau Josefin Küter
Telefon Festnetz: 03491 806-2962
Frau Jessica Gerboth
Telefon Festnetz: 03491 806-2963
Frau Liane Besser
Telefon Festnetz: 03491 806-2968
Herr Stephan Felix
Telefon Festnetz: 03491 806-2921
Frau Sophie Bölke
Telefon Festnetz: 03491 806-2967
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
- Antrag
- Vertragliche Regelungen zwischen dem Einleiter oder der Einleiterin des Abwassers und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage
Voraussetzungen
Sie können sich von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in eine private Abwasseranlage befreien lassen, wenn Sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Vertrag mit dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage sicherstellen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 59 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrensablauf
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen sie mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag genehmigt.
- Sie erhalten eine Befreiung von der Genehmigungspflicht zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
Mischwasserkanalisation, Schmutzwassereinleitung, Industrielles Abwasser, Abwasservertrag, Kläranlage, Genehmigungsbedürftigkeit, Freistellung, Indirekteinleitung, Einleitervertrag, Genehmigungsfrei, Industriepark, Befreiung, Schmutzwasser, Klärwerk, Gewerbliches Abwasser, Einleitung, Wasserhaushaltsgesetz