Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung

    Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten wollen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht befreien lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht zur Abwassereinleitung befreien lassen.

    Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Sachgebiet Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

    • Antrag
    • Vertragliche Regelungen zwischen dem Einleiter oder der Einleiterin des Abwassers und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage

    Voraussetzungen

    Sie können sich von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in eine private Abwasseranlage befreien lassen, wenn Sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Vertrag mit dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage sicherstellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 59 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen sie mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag genehmigt.
    • Sie erhalten eine Befreiung von der Genehmigungspflicht zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Industriepark, Einleitervertrag, Indirekteinleitung, Klärwerk, Genehmigungsbedürftigkeit, Freistellung, Befreiung, Abwasservertrag, Einleitung, Mischwasserkanalisation, Industrielles Abwasser, Genehmigungsfrei, Kläranlage, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwassereinleitung, Gewerbliches Abwasser, Schmutzwasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de