Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung

    Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten wollen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht befreien lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht zur Abwassereinleitung befreien lassen.

    Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft

    Beschreibung

    Aufgaben des Sachgebietes Wasserwirtschaft

    • Wasser
      • Wasserbuch
      • Oberflächenwasserentnahmen
      • Grundwasserentnahme und Bohrungen
      • Errichtung von Erdwärmeanlagen
      • Trinkwasserschutzgebiete
    • Abwasser
      • Kommunalabwasser
      • Industrieabwasser
      • Niederschlagswasser
    • Wassergefährdende Stoffe
      • Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
      • Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
      • Landwirtschaftliche Anlagen, Cross Compliance
    • Wasserbau
      • Bauliche Anlagen in und an oberirdischen Gewässern und in dessen Randstreifen
      • Gewässerausbau
      • Gewässerunterhaltung
      • Überschwemmungsgebiete
    • Kommunale Zweckverbände
      • Trink- und Abwasserverbände
      • Unterhaltungsverbände

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-54150

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4339

    E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Ivonne Rahn (Sachgebietsleiterin)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

    • Antrag
    • Vertragliche Regelungen zwischen dem Einleiter oder der Einleiterin des Abwassers und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage

    Voraussetzungen

    Sie können sich von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in eine private Abwasseranlage befreien lassen, wenn Sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Vertrag mit dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage sicherstellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 59 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen sie mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag genehmigt.
    • Sie erhalten eine Befreiung von der Genehmigungspflicht zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Industriepark, Einleitervertrag, Indirekteinleitung, Klärwerk, Genehmigungsbedürftigkeit, Freistellung, Befreiung, Abwasservertrag, Einleitung, Mischwasserkanalisation, Industrielles Abwasser, Genehmigungsfrei, Kläranlage, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwassereinleitung, Gewerbliches Abwasser, Schmutzwasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de