Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten wollen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht befreien lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht zur Abwassereinleitung befreien lassen.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Beschreibung
Aufgaben des Sachgebietes Wasserwirtschaft
- Wasser
- Wasserbuch
- Oberflächenwasserentnahmen
- Grundwasserentnahme und Bohrungen
- Errichtung von Erdwärmeanlagen
- Trinkwasserschutzgebiete
- Abwasser
- Kommunalabwasser
- Industrieabwasser
- Niederschlagswasser
- Wassergefährdende Stoffe
- Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
- Landwirtschaftliche Anlagen, Cross Compliance
- Wasserbau
- Bauliche Anlagen in und an oberirdischen Gewässern und in dessen Randstreifen
- Gewässerausbau
- Gewässerunterhaltung
- Überschwemmungsgebiete
- Kommunale Zweckverbände
- Trink- und Abwasserverbände
- Unterhaltungsverbände
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4339
Fax: +49 3904 7240-54150
E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de
Kontaktperson
Frau Ivonne Rahn (Sachgebietsleiterin)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
- Antrag
- Vertragliche Regelungen zwischen dem Einleiter oder der Einleiterin des Abwassers und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage
Voraussetzungen
Sie können sich von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in eine private Abwasseranlage befreien lassen, wenn Sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Vertrag mit dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage sicherstellen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 59 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrensablauf
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen sie mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag genehmigt.
- Sie erhalten eine Befreiung von der Genehmigungspflicht zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
Mischwasserkanalisation, Schmutzwassereinleitung, Industrielles Abwasser, Abwasservertrag, Kläranlage, Genehmigungsbedürftigkeit, Freistellung, Indirekteinleitung, Einleitervertrag, Genehmigungsfrei, Industriepark, Befreiung, Schmutzwasser, Klärwerk, Gewerbliches Abwasser, Einleitung, Wasserhaushaltsgesetz