Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung

    Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten wollen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht befreien lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht zur Abwassereinleitung befreien lassen.

    Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde

    Beschreibung

    Gehört zum: Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug > Fachbereich Umwelt > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

    Leitung: Steffen Johannemann

    Aufgaben:

    • Schutz und Kontrolle der Gewässerschonstreifen,
    • Versickerung von Niederschlagswasser,
    • Anzeigepflicht der Lagerung von Öl und Benzin,
    • Informierung über Altlastenverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214678

    Fax: +49 345 2214667

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

    • Antrag
    • Vertragliche Regelungen zwischen dem Einleiter oder der Einleiterin des Abwassers und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage

    Voraussetzungen

    Sie können sich von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in eine private Abwasseranlage befreien lassen, wenn Sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Vertrag mit dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage sicherstellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 59 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen sie mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag genehmigt.
    • Sie erhalten eine Befreiung von der Genehmigungspflicht zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Befreiung, Abwasservertrag, Klärwerk, Mischwasserkanalisation, Industrielles Abwasser, Kläranlage, Genehmigungsfrei, Freistellung, Schmutzwassereinleitung, Einleitervertrag, Genehmigungsbedürftigkeit, Einleitung, Schmutzwasser, Industriepark, Indirekteinleitung, Gewerbliches Abwasser, Wasserhaushaltsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020