Benutzung eines Gewässers - vorzeitiger Beginn Zulassung

    Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen

    Sie möchten Abwasser vor Erteilung der Erlaubnis in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser einleiten? Dann müssen Sie eine Zulassung des vorzeitigen Beginns der Gewässerbenutzung beantragen.

    Beschreibung

    Für den vorzeitigen Beginn einer Gewässerbenutzung ist in Deutschland eine Zulassung erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde bereits ein Erlaubnis- oder erfahren bezüglich der Gewässerbenutzung beantragt sein.

    Die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Einleitung von Abwasser wird von der zuständigen Wasserbehörde erteilt.

    Die Zulassung darf nur erteilt werden, wenn bereits bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Abwassereinleitung gestellt wurde und alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Apenburg-Winterfeld wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser eingeleitet werden soll.

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Onlineverfahren: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Die Zulassung kann erteilt werden (Ermessen), wenn

    • bereits ein Erlaubnisantrag gestellt wurde
    • mit einer Entscheidung zugunsten des Einleiters gerechnet werden kann
    • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Benutzers besteht

    und der Einleiter sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht erlaubt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Zulassung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    • Die Behörde erklärt Ihnen das Zulassungsverfahren des vorzeitigen Beginns.
    • Sie reichen die Antragsunterlagen  ein.
    • Behörde prüft Ihre Antragsunterlagen und fordert Sie ggf. auf, Unterlagen nachzureichen Zudem kann die Behörde andere Behörden kontaktieren.
    • Sie reichen Unterlagen nach; betroffene Stellen geben Stellungnahme ab.
    • Behörde prüft nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen.
    • Behörde erstellt die Zulassung.
    • Sie erhalten den Zulassungsbescheid zum vorzeitigen Beginn.
    • Sie zahlen die Verwaltungskosten

    Fristen

    Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Zulassung des vorzeitigen Beginns erfolgen darf.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen. 

    Kosten

    Für die Verwaltungsleistung Zulassung vorzeitiger Beginn ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 03.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwasser, Kläranlage, Gewässerbenutzung, Mischwassereinleitung, Schmutzwassereinleitung, KSR, Trennsysteme, RÜB, Mischwasser, Abwasser, Regenwasser, Niederschlagswasser, Einleitung, SRK, Mischwasserkanalisation, Erlaubnis, Niederschlagswassereinleitung, Bewilligung, RÜ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English