Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
Sie möchten Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation) einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Genehmigung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser) in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland in der Regel eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden der einzelnen Länder.
Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage abgereinigt werden kann.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihre kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
SG Gewässerschutz
Beschreibung
Aufgabe des Sachgebietes Gewässerschutz ist der Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Als Bestandteil des Naturhaushalts und auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind diese zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen einzelner Personen dienen. Rechtsgrundlagen sind vor allem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA).
Im Detail hat das Sachgebiet Gewässerschutz folgende Aufgaben:
- Genehmigung, Änderung und Kontrolle der Indirekteinleitungen in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser) (Antrag Indirekteinleitergenehmigung, Anzeige nach Indirekteinleiterverordnung)
- Einleitungen von Abwasser, Niederschlagswasser und Mischwasser in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser)
- Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (stehend und fließend)
- Grundwasserbenutzungen einschließlich Verfahren zu Wärmepumpen
- bauliche Maßnahmen in und an Gewässern sowie im Gewässerschonstreifen
- Verfahren in Schutzgebieten nach Wasserrecht (Trinkwasser, Heilquellen)
- Altlasten (Erlaubnisverfahren, Kontrolle, Durchsetzung)
- wasserrechtliche Verfahren bei Vernässung und Erosion
- wassergefährdende Stoffe (Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hinweise Heizöllagerung)
- Hochwasserschutz (Hinweise Bauen in Überschwemmungsgebieten, Hinweise zum Verhalten bei Hochwasser)
- Notwasser
- wasserbehördliche Einsätze bei Boden- und Gewässerverunreinigungen (Unfälle, Havarien)
- Verfahren zu Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen (Zwangsrechte)
- Überwachung der Abwasserbehandlungsanlagen, Kläranlagenkontrollen, Prüfung und Genehmigung der Abwasserbeseitigungskonzepte (Antrag Abwassereinleitung Kleinkläranlage)
- Rechtsaufsicht über Unterhaltungsverband, Gewässerschauen
- Führen des Wasserbuches
Weitere Informationen zu wasser- und auch umweltbezogenen Themenkomplexen finden Sie im Geoportal des Landkreises:
Geologische Übersichtskarte
Pegelstände
Hydrogeologie
Wasserschutzgebiete
oder hier:
Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Hochwasservorhersagezentrale des LHW
Informationen des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) zum Thema Trinkwasser
Informationen zum Grundwasser und Vernässungen
Geodatenviewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Übersicht DVGW-zertifizierter Fachunternehmen (Brunnenbau, Bohrungen, Erdwärme)
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Staatliche Geologische Dienste Deutschlands
Landesbohrdatenbank Sachsen-Anhalt des Landesamtes für Geologie und Bergwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Anzeige über Einleitung von Abwasser aus Zahnarztpraxen (Amalgamabscheider)
Anzeige nach §3 Indirekteinleiterverordnung
Stichwörter
Unter Wasserschutzbehörde
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Onlineverfahren: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn
- die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden (allgemeine Anforderungen, Anforderungen für den Ort des Anfalls und vor Vermischung)
- die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
- Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Behörde erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren zur Indirekteinleitung
- Sie reichen die Antragsunterlagen ein.
- Behörde prüft Ihre Antragsunterlagen. Bei fehlenden Unterlagen, fordert die Behörde Sie auf, diese Unterlagen nachzureichen.
- Sie reichen die fehlenden Unterlagen nach.
- Behörde prüft nachgereichte Unterlagen
- Behörde erstellt die Genehmigung.
- Sie erhalten den Genehmigungsbescheid zur Indirekteinleitung.
- Sie zahlen die Verwaltungsgebührkosten.
Fristen
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.
Sie müssen den Antrag spätestens einen Monat vor der Einleitung einreichen.
Kosten
Für die Verwaltungsleistung der Genehmigung ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 03.05.2021
Stichwörter
Niederschlagswassereinleitung, Entwässerung, Einleitung, Abwasser, Stadtentwässerung, Mischwasserkanalisation, Trennsysteme, Niederschlagswasser, Genehmigung, Schmutzwassereinleitung, Schmutzwasser, Wasserhaushaltsgesetz, Indirekteinleitung, Kläranlage, Mischwassereinleitung