Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen

    Sie möchten Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation) einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Genehmigung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.

    Beschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser) in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland in der Regel eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden der einzelnen Länder.

    Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage abgereinigt werden kann.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihre kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    SG Gewässerschutz

    Aktuelles

    Die untere Wasserbehörde bearbeitet als Genehmigungsbehörde alle Sachverhalte, die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Auch Abwasser- und Niederschlagswasser fallen in ihr Aufgabenspektrum.

    Beschreibung

    Aufgabe des Sachgebietes Gewässerschutz ist der Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Als Bestandteil des Naturhaushalts und auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind diese zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen einzelner Personen dienen. Rechtsgrundlagen sind vor allem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA).

    Im Detail hat das Sachgebiet Gewässerschutz folgende Aufgaben:

    • Genehmigung, Änderung und Kontrolle der Indirekteinleitungen in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser) (Antrag Indirekteinleitergenehmigung, Anzeige nach Indirekteinleiterverordnung)
    • Einleitungen von Abwasser, Niederschlagswasser und Mischwasser in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser)
    • Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (stehend und fließend)
    • Grundwasserbenutzungen einschließlich Verfahren zu Wärmepumpen
    • bauliche Maßnahmen in und an Gewässern sowie im Gewässerschonstreifen
    • Verfahren in Schutzgebieten nach Wasserrecht (Trinkwasser, Heilquellen)
    • Altlasten (Erlaubnisverfahren, Kontrolle, Durchsetzung)
    • wasserrechtliche Verfahren bei Vernässung und Erosion
    • wassergefährdende Stoffe (Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hinweise Heizöllagerung)
    • Hochwasserschutz (Hinweise Bauen in Überschwemmungsgebieten, Hinweise zum Verhalten bei Hochwasser)
    • Notwasser
    • wasserbehördliche Einsätze bei Boden- und Gewässerverunreinigungen (Unfälle, Havarien)
    • Verfahren zu Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen (Zwangsrechte)
    • Überwachung der Abwasserbehandlungsanlagen, Kläranlagenkontrollen, Prüfung und Genehmigung der Abwasserbeseitigungskonzepte (Antrag Abwassereinleitung Kleinkläranlage)
    • Rechtsaufsicht über Unterhaltungsverband, Gewässerschauen
    • Führen des Wasserbuches

    Weitere Informationen zu wasser- und auch umweltbezogenen Themenkomplexen finden Sie im Geoportal des Landkreises:

    Geologische Übersichtskarte
    Pegelstände
    Hydrogeologie
    Wasserschutzgebiete

    oder hier:

    Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde
    Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
    Hochwasservorhersagezentrale des LHW
    Informationen des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) zum Thema Trinkwasser
    Informationen zum Grundwasser und Vernässungen
    Geodatenviewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
    Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
    Übersicht DVGW-zertifizierter Fachunternehmen (Brunnenbau, Bohrungen, Erdwärme)
    Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
    Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
    Staatliche Geologische Dienste Deutschlands
    Landesbohrdatenbank Sachsen-Anhalt des Landesamtes für Geologie und Bergwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 9

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: wasserbehoerde@saalekreis.de

    Telefon Festnetz: 03461 40-1910

    Fax: 03461 40-1902

    Formulare

    Anzeige über Einleitung von Abwasser aus Zahnarztpraxen (Amalgamabscheider)

    Stichwörter

    Unter Wasserschutzbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Onlineverfahren: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn

    • die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden (allgemeine Anforderungen, Anforderungen für den Ort des Anfalls und vor Vermischung)
    • die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
    • Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Verfahrensablauf

    • Behörde erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren zur Indirekteinleitung
    • Sie reichen die Antragsunterlagen ein.
    • Behörde prüft Ihre Antragsunterlagen. Bei fehlenden Unterlagen, fordert die Behörde Sie auf, diese Unterlagen nachzureichen.
    • Sie reichen die fehlenden Unterlagen nach.
    • Behörde prüft nachgereichte Unterlagen
    • Behörde erstellt die Genehmigung.
    • Sie erhalten den Genehmigungsbescheid zur Indirekteinleitung.
    • Sie zahlen die Verwaltungsgebührkosten.

    Fristen

    Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Sie müssen den Antrag spätestens einen Monat vor der Einleitung einreichen.

    Kosten

    Für die Verwaltungsleistung der Genehmigung ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Landesamt für Umweltschutz Sachsen-​Anhalt

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 03.05.2021

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 18.04.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Schmutzwassereinleitung, Mischwasserkanalisation, Einleitung, Indirekteinleitung, Mischwassereinleitung, Stadtentwässerung, Entwässerung, Niederschlagswasser, Genehmigung, Schmutzwasser, Abwasser, Niederschlagswassereinleitung, Trennsysteme, Wasserhaushaltsgesetz, Kläranlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)