Einsicht in die Adoptionsakte beantragen
Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener - etwa die Ihrer leiblichen Eltern - stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.
Beschreibung
Wenn Sie sich als adoptiertes Kind über Ihre familiäre Herkunft informieren möchten, müssen Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, die Ihre Adoption vermittelt hat. In der Regel gehören diese Stellen zu den Jugendämtern, es gibt jedoch auch Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger, zum Beispiel der Kirchen.
Die Fachkräfte Ihrer Vermittlungsstelle lassen Sie die Akten einsehen, unterstützen Sie bei der Recherche und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Eine Akteneinsicht ist für Sie nicht möglich, wenn überwiegende persönliche Belange von beteiligten Personen entgegenstehen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle kann sich im Einzelfall bemühen, dass auch Ihre leiblichen Eltern und Geschwister Akteneinsicht erhalten. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht für Angehörige aus Ihrer Herkunftsfamilie jedoch nicht.
Das Geburtenregister führt das für den Geburtsort einer Person zuständige Standesamt.
Eine lange Aktenaufbewahrungsfrist für Akten über Adoptionen wurde erst Anfang 2002 eingeführt. Liegt die Adoption schon längere Zeit zurück, existieren möglicherweise keine Vermittlungsakten mehr.
Erfolgte die Adoption vor dem Jahr 1977, war keine Adoptionsvermittlungsstelle beteiligt. Damals reichte ein notarieller Vertrag, den das Amtsgericht bestätigen musste. In diesem Fall führt Sie möglicherweise eine Nachfrage beim beteiligten Gericht weiter.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt, das die Adoption vermittelt hat.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Besondere Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Theresia Augsten-Thoms
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2270
Fax: +49 3491 806-2290
Herr Konstantin Dölz
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2273
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Peggy Steinbiß
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2277
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Stefanie Marx
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2281
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Jana Brettschneider
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2279
Frau Sophia Ulbrich
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2282
Frau Nicole Lommatzsch
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2280
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Priscilla Kummrow
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2272
Fax: +49 3491 806-2290
Herr Marco Störmer
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2271
Fax: +49 3491 806-2294
Frau Julia Koch
Frau Steffi Fromm
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2274
Frau Jessica Wolf
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2278
Frau Katrin Lehmann
Telefon Festnetz: +49 3491 806-3707
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Stefanie Baur
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2206
Frau Sylvia Rümenap
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2283
Frau Saskia Merten
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2284
Fax: +49 3491 806-2290
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der eigenen Identität durch
- Personalausweis,
- Reisepass oder
- ähnliches Dokument
Formulare
Schriftform erforderlich Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Wenn Sie die Vermittlungsakten einsehen möchten:
- Sie sind
- adoptiert worden und mindestens 16 Jahre alt oder
- Eltern, haben Ihr Kind adoptiert und sind sorgeberechtigt für Ihr Kind
- Sie sind
- Wenn Sie die Auskünfte oder Unterlagen vom Standesamt erhalten möchten:
- Unterlagen aus dem Personenstandsregister beim Standesamt können beantragen:
- Eltern, die ihr Kind adoptiert haben,
- deren Eltern,
- gesetzliche Vertretung des Kindes und
- das mindestens 16 Jahre alte Kind selbst.
- Nach dem Tod des Kindes können Auskünfte aus dem Personenstandsregister außerdem erhalten:
- andere Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (also die leiblichen Eltern) und
- deren Ehepartner oder Ehepartnerinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren und Abkömmlinge.
- Unterlagen aus dem Personenstandsregister beim Standesamt können beantragen:
- Andere Personen haben ein Recht auf Einsicht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie als adoptierte Person Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen wollen, wenden Sie sich direkt an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle:
- Vor einem persönlichen Besuch sollten Sie eine telefonische Anfrage stellen und einen Termin vereinbaren.
- Die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle gibt Ihnen und Ihren sorgeberechtigten Eltern, soweit dies im Einzelfall möglich ist, Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption.
- Die Fachkräfte informieren Sie über Ihre Herkunft und Lebenssituation, sofern ihnen Informationen dazu vorliegen und dem keine Interessen anderer Personen entgegenstehen.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Kosten
Für die Einsicht in die Adoptionsvermittlungsakte entstehen keine Kosten.
Die Gebühren für Tätigkeiten eines Standesamtes sind landesrechtlich geregelt und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 06.07.2022
Stichwörter
Adoptionsakte, Adoptieren, Adoptionsstelle, adoptieren, Herkunftssuche, Adoptiveltern, Vermittlungsvorgang, Adoption, Vermittlungsakte