Anerkennung der Lehramtsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss als Lehrerin oder Lehrer erworben und möchten im Land Sachsen-Anhalt als Lehrerin oder Lehrer arbeiten?
Beschreibung
Wenn Sie als Lehrer oder Lehrerin in Sachsen-Anhalt arbeiten möchten, brauchen Sie eine Lehrbefähigung.
Ihr Berufsabschluss aus dem Ausland kann dafür anerkannt werden. Sie müssen die Anerkennung Ihres Abschlusses zunächst beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA), Landesprüfungsamt für Lehrämter.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- eventuell Eheurkunde
- Lebenslauf
- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation und Berufserfahrung in Originalsprache und beeideter Übersetzung
- Nachweis, dass Sie im Herkunftsland als Lehrer oder Lehrerin arbeiten dürfen
- Eventuell Nachweise für berufliche Weiterbildungen, Seminare
- Dokumente, die glaubhaft machen, in SachsenAnhalt eine Lehrertätigkeit ausüben zu wollen
Hinweis: Versenden Sie keine Originale. Reichen Sie beglaubigte Kopien ein.
Formulare
Voraussetzungen
- Erfolgreiche Absolvierung eines Lehramtstudiums in mindestens einem Fach (oder: 1. Staatsprüfung für mindestens ein Fach)
- Erfolgreiche Absolvierung eines pädagogisch praktischen Ausbildungsteils im Vorbereitungsdienst (oder: 2. Staatsprüfung)
- Deutschkenntnisse
- persönliche und gesundheitliche Eignung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie reichen einen Antrag zur Anerkennung Ihrer ausländischen Lehramtsqualifikation bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft, ob Ihre ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation für ein im Land Sachsen-Anhalt eingerichtetes Lehramt entspricht.
Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.
Nach der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob
- eine Anerkennung erfolgt,
- Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind oder
- eine Anerkennung nicht erfolgen kann.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten spätestens 3 Monate nach Ihrem vollständigen Antrag einen Bescheid.
Kosten
Lehrbefähigung: 200 Euro
Laufbahnbefähigung: 300 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 21.06.2021
Stichwörter
Lehramtsbefähigung