Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus Drittstaaten Anerkennung

    Anerkennung der Lehramtsqualifikation aus dem Ausland beantragen

    Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss als Lehrerin oder Lehrer erworben und möchten im Land Sachsen-​Anhalt als Lehrerin oder Lehrer arbeiten?

    Beschreibung

    Wenn Sie als Lehrer oder Lehrerin in Sachsen-Anhalt arbeiten möchten, brauchen Sie eine Lehrbefähigung.

    Ihr Berufsabschluss aus dem Ausland kann dafür anerkannt werden. Sie müssen die Anerkennung Ihres Abschlusses zunächst beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA), Landesprüfungsamt für Lehrämter.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Sell, Ina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • eventuell Eheurkunde
    • Lebenslauf
    • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation und Berufserfahrung in Originalsprache und beeideter Übersetzung
    • Nachweis, dass Sie im Herkunftsland als Lehrer oder Lehrerin arbeiten dürfen
    • Eventuell Nachweise für berufliche Weiterbildungen, Seminare
    • Dokumente, die glaubhaft machen, in SachsenAnhalt eine Lehrertätigkeit ausüben zu wollen

    Hinweis: Versenden Sie keine Originale. Reichen Sie beglaubigte Kopien ein.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Erfolgreiche Absolvierung eines Lehramtstudiums in mindestens einem Fach (oder: 1. Staatsprüfung für mindestens ein Fach)
    • Erfolgreiche Absolvierung eines pädagogisch praktischen Ausbildungsteils im Vorbereitungsdienst (oder: 2. Staatsprüfung)
    • Deutschkenntnisse
    • persönliche und gesundheitliche Eignung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie reichen einen Antrag zur Anerkennung Ihrer ausländischen Lehramtsqualifikation bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft, ob Ihre ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation für ein im Land Sachsen-​Anhalt eingerichtetes Lehramt entspricht.

    Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.

    Nach der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob

    • eine Anerkennung erfolgt,
    • Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind oder
    • eine Anerkennung nicht erfolgen kann.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten spätestens 3 Monate nach Ihrem vollständigen Antrag einen Bescheid.

    Kosten

    Lehrbefähigung: 200 Euro

    Laufbahnbefähigung: 300 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 21.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Lehramtsbefähigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)