Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

    Beschreibung

    Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

    Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht - wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Familiengericht (im Amtsgericht)

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Jugendamt

    Beschreibung

    Zum Amt gehördende Sachgebiete

    Sachgebiet Leistungen und Zentraler Service
    Sachgebietsleiter: Herr Daniel Ashoff

    Sachgebiet Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe
    Sachgebietsleiterin: Herr Dennis Döbber

    Sachgebiet Spezialdienste
    Sachgebietsleiter: Herr Matthias Schlitte

    Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es um die vielschichtigen Bedürfnisse oder Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien geht.

    Das Aufgabenspektrum reicht dabei von Kindertageseinrichtungen, Elterngeld, Unterhalt und Beurkundungen, über den Allgemeinen Sozialdienst, die Erziehungsberatung bis hin zum Pflegekindwesen und Adoption.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Postfachadresse

    Postfach 100153

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-51470

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1423

    E-Mail: jugend@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Weitere Informationen

    Seit dem 01.06.2013 haben sich die Landkreise Börde und Harz zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz in Halberstadt, Schwanebecker Str. 14 zusammengeschlossen. Wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartnerinnen:

    Frau Griethe: Telefon: 03941 5970-5952
    Frau Hofmann: Telefon: 03941 5970-5938
    Frau Lehmann: Telefon: 03941 5970-5903
    E-Mail: adoption@kreis-hz.de

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Haldensleben

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 51

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Stendaler Straße 18

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Haldensleben
      Linien:
      • Bus: k.A.
      • S-Bahn: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 -12:00 Uhr Donnerstag 10:00 -12:00 Uhr Freitag 10:00 -12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03904 4713101

    Telefon Festnetz: 03904 47130

    E-Mail: ag-hdl@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

    Unterlagen der Annehmenden:

    • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
    • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
    • Geburtsurkunden
    • Meldebescheinigungen
    • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
    • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie wollen ein Kind adoptieren.
    • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
    • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

    • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
    • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

    Kosten

    • Notargebühren
    • Gerichtskosten

    Weitere Informationen

    Informationen zum Thema Adoption allgemein finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Stichwörter

    Kind - Adoption, Adoptionspflege, Annahme Minderjähriger, Adoptionsbeschluss des Amtsgerichts, Annahme als Kind, Adoptionsurkunde, Adoptionsvermittler, Eltern - Adoption, Adoptionsbeschluss des Familiengerichts, Adoptivfamilie, adoptieren, Adoptivkind, Adoptionsaufhebung, Adoptionsvermittlungsstellen, Babyklappe, Adoptiveltern, halb-offene Adoption, Beurkundung der Adoption, inkognito-Adoption, Adoption

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de