Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

    Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

    Beschreibung

    Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

    Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

    Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
    • Deutsche Approbation als Apotheker
    • Lebenslauf
    • ärztliches Gesundheitszeugnis
    • Führungszeugnis Belegart 0
    • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
    • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

    Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis

    Formulare

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Voraussetzungen

    • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
    • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
    • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

    • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
    • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

    Fristen

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Keine bundesweit einheitliche Regelung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Zweigapotheke, Betriebserlaubnis Zweigapotheke, Notstand Arzneimittelversorgung, Apotheke ohne Labor

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)