Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

    Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

    Beschreibung

    In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

    Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gesundheitswesen, Pharmazie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1286(Nutzen Sie diese Hotline bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.)

    Fax: 0345 514-1746

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    E-Mail: entschaedigung.ifsg@lvwa.sachsen-anhalt.de(Nutzen Sie diese Adresse bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.)

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 13.12.2024 (von: Ballstädt, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

    Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Ort und Zeitpunkt der geplanten Neugründung beziehungsweise Name der zu übernehmenden Apotheke und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse) sind zwingend erforderlich.

    Alle wesentlichen Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Kopie vorlegen.

    Sie können die Anzeige inklusive der geforderten Unterlagen vorher per E-Mail zusenden.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Am Ende eines jeden Bescheides, ist das zuständige Verwaltungsgericht angegeben, bei dem der Antragsteller gegen einen in den meisten Fällen negativen Bescheid Klage erheben kann.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
    • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
    • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

    Fristen

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    In Sachsen-Anhalt gibt es keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Liegen alle Antragsvoraussetzungen beziehungsweise alle für eine Erlaubniserteilung notwendigen Unterlagen vor, dauert die normale Bearbeitungsfrist in Sachsen-Anhalt 4 Wochen. 

    Kosten

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Gemäß Allgemeiner Gebührenordnung LSA: Gebühr ab 750.0 EUR bis 3000.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 13.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 13.05.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Stichwörter

    Apotheke übernehmen, Apothekenbetriebserlaubnis, Übernahme Apotheke, Antrag auf Betriebserlaubnis, Arzneimittel, Apotheke eröffnen, Neueröffnung Apotheke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)