Beratung zum Infektionsschutz beantragen
Bei Fragen zum Thema Infektionsschutz können Sie sich an den Öffentlichen Gesundheitsdienst wenden.
Beschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
Zuständigkeit
Gesundheitsamt
Ansprechpartner
Für Flechtingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
Stichwörter
Schimmelpilz, Innenraumluft, Gesundheitsamt, Gesundheitlicher Umweltschutz, Infektion, Kindertageseinrichtungen, Schulen und Arztpraxis, Heimhygiene, Schimmelbefall, Pflegeheimen, Hygiene in Altenheimen, Wohngifte, Gifte im Garten, Hygiene in Tagespflegestätten, Schadstoffe, Beratung