Berufsregister für Steuerberater Eintragung von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten

    Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen

    Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung im Berufsregister für Steuerberaterinnen und Steuerberater.

    Beschreibung

    Eine Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie beantragen.

    Folgende Angaben werden eingetragen:

    • Name und Vorname
    • Geburtstag und Geburtsort
    • Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und  der Bezeichnungen "Fachberater/in für internationales Steuerrecht" oder " Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern"
    • Anschrift der beruflichen Niederlassung und die geschäftliche E-Mail-Adresse
    • berufliche Zusammenschlüsse
    • sämtliche weitere Beratungsstellen und die Personen, die die Beratungsstellen leiten
    • Bestehen eines Berufsverbotes
    • Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
    • bei Vertretung: die Vertreterbestellung und Name und Vorname der Vertreterin oder des Vertreters
    • bei Zustellbevollmächtigung: Name und Anschrift der oder des Zustellungsbevollmächtigen

    Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Domfelsen 4

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 61162-0

    E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.

    Formulare

    • Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
    • Online-Dienst: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerbevollmächtigter und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

    Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Wochen (In der Regel erfolgt die Eintragung innerhalb einer Woche.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Steuerberaterkammer, Steuerberaterverzeichnis, Zulassung, freie Berufe, Berufsregistereintrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English